Aufgrund vieler Beschwerden, wegen der zunehmenden Massenmail-Aussendungen übernehmen ab sofort die ACT Rechtsdienste folgende Aufgaben:
- Aussprechen von Verwarnungen
- Ahndung bei wiederholtem Versenden unerlaubter E-Mails mit einer Geldstrafe von bis zu € 50.000,– (basierend auf §§ 174, 188 Telekommunikations-Gesetz)
Außerdem gelten für das Versenden von E-Mails von der ACT-Übungsfirmenadresse folgende Regeln:
- Tageslimit von maximal 200 E-Mail Empfänger pro Tag
- maximal 20 Empfänger pro versendeter E-Mail
Weitere Hinweise zum richtigen Versenden von E-Mails finden Sie hier