Informationen
Sie wollen ein Exportgeschäft gegen einen Zahlungsausfall absichern? Dann sind Sie hier richtig!
Da die Mahnklage beim ACT-Gericht nur für offene fällige inländische Geldforderungen eingebracht werden kann, besteht für Sie als Exporteur bei Auslandsgeschäften das Risiko, trotz Lieferung von Waren oder Dienstleistungen nicht bezahlt zu werden.
Aus diesem Grund hat die ACT Servicestelle die ACT Exportgarantie ins Leben gerufen. Damit können sich unsere Übungsfirmen gegen Zahlungsausfälle ihrer ausländischen Partner bis zu 95% der Deckungssumme (wirtschaftliches Risiko) absichern.
Hier gibt es die einmalige Möglichkeit, so einen Fall zu üben:
- Exportgarantie trainieren
Exportgarantie Übungsangabe
Formular – Antrag auf Exportgarantie erstellen.
Drei Tipps zum schnellen Ausfüllen des Antragsformulars:
1) Suchen Sie unter Übungsfirmen international suchen den internationalen Übungsfirmencode Ihrer Partnerfirma und erstellen Sie daraus ein PDF. Am besten klicken Sie auf die drei Punkte in der rechten oberen Ecke des Browsers. Wählen Sie aus dem vorgeschlagenen Menü „Drucken“ und dann aus den Druckoptionen „PDF“. Speichern Sie das PDF auf Ihrem Computer. Sie müssen es bei der Antragstellung hochladen.
2) Der Vertragswert muss mit zwei Dezimalstellen angegeben werden.
3) Der versicherte Höchstbetrag (Vertragswert abzüglich einer eventuellen Anzahlung) ist ohne Trennzeichen wie Punkt oder Komma auf volle Euro aufzurunden. - Quiz mitmachen
Dieses Tool wurde in Zusammenarbeit mit der OeKB Oesterreichische Kontrollbank entwickelt.
Downloads: Tätigkeiten auf einen Blick
Kontakt
Exportgarantie – Lernen mit ACT
c/o ACT Die Servicestelle österreichischer Übungsfirmen
A-1010 Wien, Seilerstätte 5/8
Telefon: +43 670 652 6360
E-Mail: laura.garcia@act.at