Exportgarantie -Lernen mit ACT

Was ist eine Exportgarantie?

Eine Exportgarantie ist eine staatliche Absicherung für Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen ins Ausland verkaufen. Sie schützt den Exporteur vor finanziellen Verlusten, wenn der ausländische Käufer nicht zahlt — zum Beispiel wegen politischer Ereignisse oder wirtschaftlicher Probleme im Käuferland.

Kurz gesagt: Eine Exportgarantie ist eine staatliche Versicherung für Exporte — sie sorgt dafür, dass Unternehmen ihr Geld auch dann bekommen, wenn im Ausland etwas schiefgeht.

Aus diesem Grund hat die ACT Servicestelle die ACT Exportgarantie ins Leben gerufen. Damit können sich unsere Übungsfirmen gegen Zahlungsausfälle ihrer ausländischen Partner bis zu 95% der Deckungssumme (wirtschaftliches Risiko) absichern.

Wovor schützt eine Exportgarantie?

Wirtschaftliche Risiken (kommerziell):

  • Der Käufer zahlt einfach nicht
  • Der Käufer wird zahlungsunfähig (Insolvenz)
  • Zahlungsunfähigkeit von Banken im Ausland

Politische Risiken:

  • Krieg oder Unruhen im Käuferland
  • Importverbote oder Sanktionen
  • Enteignung oder staatliche Eingriffe
  • Transferbeschränkungen (Geld darf nicht ins Ausland überwiesen werden)

Die Deckungsquote für wirtschaftliche Risiken ist meist 95%, kann aber bis zu 98 % bei guten Sicherheiten bzw. guter Bonität betragen.

Die Deckungsquote für politische Risiken beträgt je nach Bonität des Landes 99 % oder 100 %.

Wer bietet Exportgarantien an?

Meist stellt der Staat solche Garantien bereit, um die heimische Exportwirtschaft zu fördern.

In Österreich werden Exportgarantien über die OeKB (Oesterreichische Kontrollbank) im Auftrag der Republik Österreich abgewickelt

Warum sind Exportgarantien wichtig?

Sie ermöglichen Unternehmen:

  • Exportgeschäfte auch mit risikoreicheren Ländern
  • Schutz vor großen Zahlungsausfällen
  • Finanzierung durch Banken (weil Forderungen abgesichert sind)
  • Planungssicherheit

Tipps für die rasche Abwicklung der ACT Exportgarantie

1) Stellen Sie den Antrag VOR Lieferung der Ware.

2) Suchen Sie unter Übungsfirmen international suchen den internationalen Übungsfirmencode Ihrer Partnerfirma und erstellen Sie daraus ein PDF. Am besten klicken Sie auf die drei Punkte in der rechten oberen Ecke des Browsers. Wählen Sie aus dem vorgeschlagenen Menü „Drucken“ und dann aus den Druckoptionen „PDF“. Speichern Sie das PDF auf Ihrem Computer. Sie müssen es bei der Antragstellung hochladen.

2) Der Vertragswert muss mit zwei Dezimalstellen und mit Komma angegeben werden.

3) Der versicherte Höchstbetrag (Vertragswert abzüglich einer eventuellen Anzahlung) ist ohne Trennzeichen wie Punkt oder Komma auf volle Euro aufzurunden.

4) Bereiten Sie eine SEPA-Einzugsermächtigung vor, damit das Garantieentgelt und die Bearbeitungsgebühr eingezogen werden können.

5) Falls die ausländische Firma (Importeur) nicht fristgerecht zahlt, mahnen Sie jedenfalls vor Ablauf der Garantiefrist auf Englisch.

6) Nach Ablauf der Garantiefrist und bei ausbleibender Zahlung bringen Sie den Antrag auf Eintritt des Haftungsfalls innerhalb von zwei Monaten ein. Wenn Sie die Mahnung und die Offene-Posten-Liste jedoch im Voraus vorbereiten, ist die Abwicklung des Haftungsfalls unproblematisch und die Auszahlung des garantierten Entgelts erfolgt rasch.

Kontakt

Exportgarantie – Lernen mit ACT
c/o ACT Die Servicestelle österreichischer Übungsfirmen
A-1010 Wien, Seilerstätte 5/8
Telefon: +43 670 652 6360
E-Mail: laura.garcia@act.at