Außenhandel – Lernen mit ACT

Informationen

Die Globalisierung lässt die Landesgrenzen verschwinden. Aus diesem Grund ist der Handel mit anderen Ländern unerlässlich. Die Exportwirtschaft wird auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag für den österreichischen Arbeits- und Wirtschaftsstandort leisten.

Viele der heutigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Übungsfirmen werden künftig in Export- oder Handelsunternehmen tätig sein und mit Exportvorgängen konfrontiert sein.

Für innovative und exportorientierte Übungsfirmen gibt es genug Märkte mit viel Potenzial. Man muss es nur nutzen – und dabei helfen wir!

Außenhandel bezeichnet im Allgemeinen den grenzüberschreitenden Austausch von Gütern. Aus der Sicht eines EU-Mitgliedstaates unterscheidet man zwischen

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Fachbegriffe (wie zB. Valuten, Devisen, Arten der Auslandsgeschäfte, Steuer) und Umrechnung von Fremdwährungen.

Handel mit einem EU-Staat

Innergemeinschaftliche Lieferung

Als INNERGEMEINSCHAFTLICHE LIEFERUNG bezeichnet man Lieferungen zwischen Unternehmerinnen/Unternehmern in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. zB: Warenlieferung von Österreich nach Deutschland


Eine Steuerbefreiung (keine Berechnung der Umsatzsteuer des Lieferlandes) hängt von Voraussetzungen lt. Art.7, Abs.1 UStG ab. Siehe dazu Steuer in EU


Die am Binnenmarkt beteiligten UnternehmerInnen übermitteln elektronisch im Verfahren Finanz.Online monatlich eine Zusammenfassende Meldung.  In der ZM sind die UID-Nummer jedes Abnehmers und die Summe der Bemessungsgrundlagen für jeden Abnehmer bekannt zu geben.

Vierteljährliche Abgabe und die Einreichung auf dem amtlichen Vordruck ZM Formular U13a ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. WKO


Jedes Unternehmen, das in einem bestimmten Umfang, mit EU – Staaten handelt muss eine INTRASTAT– Meldung abgeben.


Weitere Informationen siehe WKO-ig. Lieferung

Innergemeinschaftlicher Erwerb

wird ein Import aus einem EU-Staat INNERGEMEINSCHAFTLICHER ERWERB genannt. zB: Eine Warenlieferung von einem anderen Mitgliedstaat der EU nach Österreich.


Ein innergemeinschaftlicher (ig) Erwerb gegen Entgelt liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

· die Waren gelangen nachweislich von einem Mitgliedstaat in den anderen

· der Erwerber ist entweder ein Unternehmer, der den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt oder eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder nicht für ihr Unternehmen erwirbt

· der Lieferer ist Unternehmer, der gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens liefert und ist nicht als Kleinunternehmer umsatzsteuerbefreit

·  die Rechnung muss der Rechnungslegungsvorschrift im grenzüberschreitenden Warenverkehr entsprechen


Erwerbsteuer

Warenlieferungen innerhalb der EU erfolgen ohne Grenzformalitäten, der ig Erwerb ist mit der Umsatzsteuer auf den Erwerb (kurz Erwerbsteuer) zu besteuern. Mehr dazu siehe Steuer in EU


Weitere Informationen siehe WKO-ig. Erwerb

Handel mit einem NICHT EU-Staat

Der Warenverkehr mit Drittstaaten unterscheiden sich grundsätzlich von den vergleichsweise einfachen Lieferungen und Erwerben innerhalb der EU, da beim Handel mit Drittstaaten die Außengrenze der EU (und somit die Zollgrenze) überschritten wird.

Informationen für Einsteiger: Einfuhr, Ausfuhr, Begriffsbestimmungen

 

EXPORT

Ausfuhrbestimmungen EU/Österreich

Basiswissen – Ausfuhr von Waren aus der EU

Exportgarantie – Exporthaftungsverfahren

IMPORT

Einfuhrbestimmungen EU/Österreich

Basiswissen – Einfuhr von Waren in die EU

Import Einfuhrumsatzsteuer

Rechnungslegung und Begleitdokumente

Nur eine mit allen notwendigen Daten versehene Handelsrechnung ermöglicht eine reibungslose Abwicklung des Außenhandelsgeschäftes.

Der Exporteur verwendet die Handelsrechnung für die zollamtliche Abfertigung in der Ausfuhr aus Österreich. Im Empfängerland dient sie amtlichen Zwecken. So verwendet sie der Importeur als Nachweis des Transaktionswertes zur Erstellung der Bemessungsgrundlage für Zoll und allfällige Steuern.

Zolltarifnummer: für die Suche nach der Warenbeschreibung (Warenbezeichnung) klicken Sie hier

Für den Export ist auch die Ausstellung von Begleitdokumenten erforderlich. Vielfach verlangt der Importstaat die Beglaubigung dieser Dokumente oder eine Bestätigung über den Warenursprung. (wko.at)

Incoterms 2020

Incoterms 2020

Die von der Internationalen Handelskammer herausgegebenen Incoterms treffen einheitliche Regelungen zu wesentlichen Rechten und Pflichten, die Verkäufern und Käufern im Zuge von Lieferverträgen im internationalen Handel entstehen.

Mit klaren Bestimmungen, beispielsweise zur Aufteilung der Transportkosten zwischen dem Verkäufer und dem Käufer oder zum Übergangszeitpunkt des Transportrisikos vom Verkäufer auf den Käufer, helfen die Incoterms, Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten im internationalen Handel zu vermeiden. Die Incoterms sind in Form der charakteristischen Kurzform aus drei Großbuchstaben – zB. EXW, FOB oder DDP – Bestandteil der meisten internationalen Lieferverträge. (Quelle: www.wko.at/)

Wussten Sie, dass …

  • die internationale Handelsklauseln als INCOTERMS im Jahr 1936 der Internationalen Handelskammer (ICC – International Chamber of Commerce) formuliert und veröffentlicht wurden?
  • 90 % aller internationalen Kaufverträge eine Incoterms Klausel beinhalten?
  • 200 000 mal täglich die Incoterms zu Rate gozogen werden?
  • in über 120 Ländern der Welt Incoterms verwendet werden?

Quelle: https://www.icc-austria.org

Infoblatt – rund um Incoterms

Übersicht im Bild

Literatur:
Incoterms 2020 / Spielregeln für nationale und internationale Warenlieferungen, Prof. Dr. Markus Hämmerle, Handelsakademie Feldkirch, November 2019

Weitere Informationen unter:
WKO
ICC Austria International Chamber of Commerce

Umsatzsteuer im Europäischen Binnenmarkt

Fakten zum Zoll

Downloads: Tätigkeiten auf einen Blick

Brexit

Links

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Außenhandel – Lernen mit ACT
c/o ACT Die Servicestelle österreichischer Übungsfirmen
A-1010 Wien, Seilerstätte 5/8
Telefon: +43 670 652 6360
E-Mail: miroslava.hoeger@act.at