ACT Finanzamt

Informationen

Über finanz.online können UVA eingereicht, Rückzahlungsanträge beantragt, Guthaben gegenverrechnet und das Steuerkonto aufgerufen und überprüft werden. Wichtige Informationen vom ACT Finanzamt für Ihre Übungsfirma finden Sie nun im umbenannten Menüpunkt „Nachrichten“ (ehemals Databox).

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist per ACT finanzonline.at einzureichen. Ihre aktuellen Daten, Ihre Zahlungen und Salden können Sie jederzeit auf Ihrem Steuerkonto einsehen.

Überweisungen

Die Überweisung an das ACT Finanzamt erfolgt mit dem Finanzamtszahlschein der ACT Bank bzw. der Businessbank. Zahlungen an das ACT Finanzamt werden in der Regel täglich von der ACT Bank an das ACT Finanzamt weitergeleitet.

Für Überweisungen der Kommunalsteuer finden Sie nachfolgend die Kontoverbindung der Stadtkassa: IBAN: AT 489900000100004220, BIC: ACTBATW0 (0=Null)

Zeitplan

Der Zeitplan zeigt, wann Abgaben bezahlt werden müssen. Er richtet sich nach dem Schuljahr und soll Mitarbeiter/innen der Übungsfirmen eine Hilfestellung geben.

Registrierkassenpflicht

Ist für die Übungsfirmen im Alltagsgeschäft von geringer Bedeutung, da es normalerweise keine Bargeschäfte gibt.

Bargeschäfte können jedoch bei Übungsfirmenmessen abgeschlossen werden.

Auszug aus der Information des Bundesministerium für Finanzen:

Für wen gilt die Registrierkassenpflicht?

Sie gilt für Unternehmer, die betriebliche Einkünfte erzielen (Einkunftsarten § 2 Abs. 3 Z.1 bis 3 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988), ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze 7.500 Euro je Betrieb im Jahr überschreiten.

Warum brauchen wir jetzt die Registrierkassenpflicht?
Zur Bekämpfung von Schwarzumsätzen und zur Hintanhaltung von Abgabenverkürzungen, zur Herstellung von Wettbewerbsgleichheit zwischen den Unternehmern.

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Kontakt

ACT Finanzamt
Mag. Sabine Reiss
c/o ACT Die Servicestelle österreichischer Übungsfirmen
A-1010 Wien, Seilerstätte 5/8
Telefon: +43 670 652 6360
E-Mail: sabine.reiss@act.at