ACT Zoll

Informationen

Das ACT Zollamt möchte den Gegebenheiten des modernen, grenzüberschreitenden Handels im Zeitalter der Globalisierung gerecht werden und bietet grundlegende Informationen zu diesem Thema an.

Ob privat oder beruflich, werden Sie die hier erlangten Kenntnisse und Fähigkeiten anwenden können. Sie sind fit für Internet Shopping und im Postverkehr stellt der Versand ins Ausland keine Herausforderung mehr dar. Sie erlernen Wissenswertes über Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen, Ausfuhrkontrolle, innergemeinschaftlichen Warenverkehr, Warenursprung und Präferenzen sowie Zoll und Zollrecht.

Ablauf einer Zollanmeldung

Zollabfertigungen im Übungsfirmenbetrieb

EORI-Nummer

Alle Übungsfirmen, die auch Import, Expor­t Tätigkeiten ausüben, müssen sich bei der ACT- Zollverwaltung registrieren lassen, damit ihnen eine EORI-Nummer zu­gewiesen werden kann. ==> EORI-Antragsverfahren

Handelsrechnung

Die Grundlage jeder Zollanmeldung ist die HANDELSRECHNUNG. Prüfen Sie Ihre Exportrechnung: Checkliste für Rechnungslegung im grenzüberschreitenden Warenverkehr

Nur eine mit allen notwendigen Daten versehene Handelsrechnung ermöglicht eine reibungslose Abwicklung des Außenhandelsgeschäftes. Beispiele:

Export_Handelsrechnung_Transport_Zoll

Exportrechnung

Exportrechnung mit Post-Zollanmeldung und Transportdokumenten

Einreichung der Zollanmeldung

Zollanmeldung für ANFÄNGER

Füllen Sie das erforderliche Zolldokument direkt im Zuge des ACT Transportes aus. Mit der PDF-Ausfüllhilfe werden alle Transport- und Zolldokumente automatisch erstellt und an die Zollbehörde weitergeleitet! Die Lieferung gilt somit als zur Abfertigung angemeldet.

II. Zollanmeldung.online (in der Praxis als e-zoll bekannt) für FORTGESCHRITTENE

  1. Zollanmeldung nach Versandart wählen (abhängig von der Transportart ist das erforderliche Zolldokument unter Zollanmeldung.online zu wählen)
  2. Zolldokumente – Formulare ausfüllen (Mustervorlagen und Ausfüllhilfe im Formular helfen bei der Fertigstellung)
  3. Zolldokumente an das ACT-Zollamt per Mail an miroslava.hoeger@act.at als PDF Datei senden
  4. Zollabgaben (Import) überweisen und Antwort der Zollbehörde mit Geschäftsfall ablegen.
Zollanmeldung.online durch die ACT Spedition

Die einfachste und schnellste Art eine Zollanmeldung zu beantragenDie ACT Spedition führt im e-zoll Verfahren die elektronische Abgabe der Zollanmeldung für Ihre Übungsfirma durch.

Speditionsvollmacht ausfüllen und gemeinsam mit den erforderlichen Begleitdokumenten an ACT-Spedition miroslava.hoeger@act.at senden.

Speditionsvollmacht e-zoll

Benötigen Sie Hilfe? Hier eine Mustervorlage_Speditionsvollmacht e-Zoll

Zusätzliche Informationen zu der Abwicklung der Zollanmeldung durch ACT-Spedition finden Sie in folgenden Dokumenten:  e-zoll_Ausfuhr_EXPORT und e-zoll_Einfuhr_IMPORT

Informieren Sie sich über die ACT-Spedition und ihre Dienstleistung: Spedition und e-zoll Anmeldung

 

Zollabfertigung für Paketsendungen der ACT-Kurierdienste

Beim Versand von Sendungen mit Kurierdiensten (ACT Paketdienst) sind „Zolldokumente für Kurierdienste“ erforderlich.

Zollinhaltserklärung Paketdienst

Benötigen Sie Hilfe? Hier eine Mustervorlage_Zollinhaltserklärung Paketdienst

Zollabfertigung beim Postversand

Die Zollabfertigung der Postsendungen erfolgt mit Originaldokumenten der Post AG. Nach Art der Sendung unterscheiden wir zwischen

Briefsendung (Wert der Sendung unter 400 EUR) – Zollzettel CN 22

Postpaket – Aufgabeschein, Paketkarte CP 71, Zollerklärung CN 23

Benötigen Sie Hilfe? Hier eine Mustervorlage CN22_Zollzettel und CN23_CP71_Musterbeispiel

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie unter BMF-Postverkehr


Postversand – Ausfuhr

Für alle Postsendungen mit einem Warenwert über 1.000 Euro ist eine elektronische Zollanmeldung im ‚e-zoll‘ Verfahren erforderlich. Das ACT Zollamt / Zollstelle Post veranlasst die Ausfuhrabfertigung und erstellt das entsprechende Ausfuhrbegleitdokument.

Postversand – Einfuhr

Für Privatsendungen und für kommerzielle Waren bis zu einem Gesamtwert von 1.000 Euro ist für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr eine Zollinhaltserklärung des Absenders erforderlich. Fehlt die Zollinhaltserklärung oder wird die Wertgrenze bei kommerziellen Waren überschritten, ist jedenfalls die Abgabe einer förmlichen Zollanmeldung durch den Empfänger erforderlich.

Welche Warensendungen aus Nicht-EU-Staaten sind im Postversand abgabenfrei?

Seit 01.07.2021 gibt es keine 22 Euro-Freigrenze für Warenimporte aus Drittländern (Nicht-EU Ländern) mehr. Das bedeutet, dass jede Warensendung ab diesem Zeitpunkt dem jeweiligen Einfuhrumsatzsteuersatz unterliegt, unabhängig von ihrem Warenwert. Sendungen bis zu einem Warenwert von 150 Euro sind auch zollfrei. (siehe auch Online-Shopping).

Für private Geschenksendungen besteht die Abgabenfreiheit sogar bis zu einem Warenwert von 45 Euro.

Der Einfuhr dürfen keine Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen entgegenstehen.

Aktuelle Informationen zu Höchstmengen: Abgabenfreier Postversand nach Österreich

Ursprung und Präferenzen

Im internationalen Warenverkehr wird im Bestimmungsland für die Einfuhr von Waren oftmals die Vorlage eines Ursprungszeugnisses gefordert. Hintergrund für das Erfordernis eines Ursprungszeugnisses ist die Überwachung der außenwirtschaftsrechtlichen und handelspolitischen Maßnahmen.

Der in Ursprungszeugnissen bestätigte Warenursprung kann auf zwei Arten erzielt werden:

    • Vollständige Herstellung (darunter fallen zB landwirtschaftliche Produkte)
    • Letzte wesentliche Be- und Verarbeitung (wird primär im industriell-gewerblichen Bereich zutreffen)

Arten von Präferenznachweise 

=> Bis zu einem Wert von 6.000,00 EUR kann der Ursprungsnachweis mit einer so genannten ‚Ursprungserklärung‘ (UE) auf der Rechnung erbracht werden.

=> Ab 6.001,00 EUR ist dazu ein eigenes Formular, eine so genannte ‚Warenverkehrsbescheinigung EUR1‚ (WVB, E1) erforderlich

Wortlaut der Erklärung auf der Rechnung

Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anderes angegeben, präferenzbegünstigte ………………… Ursprungswaren sind. (2) …………………………………………………….. (Ort und Datum) …………………………………………………….. (Unterschrift des Ausführers und Name des Unterzeichners in Druckbuchstaben)

Fußnoten: (2) Der Ursprung der Waren ist anzugeben.

Ursprungszeugnis mit Ausfüllhilfe
Muster eines Ursprungszeugnisses
INFO zur Warenverkehrsbescheinigung
Warenverkehrsbescheinigung mit Ausfüllhilfe
Muster einer Warenverkehrsbescheinigung

Mehr Informationen zu Präferenznachweisen siehe Homepage der Wirtschaftskammer Österreich oder unter Ursprung und Präferenzen auf der BMF-Seite.

Zolltarifnummer/ TARIC

TARIC (Tarif intégré communautaire)  ist die Bezeichnung für den einheitlichen Zolltarif der Europäischen Union und eine zu diesem Zweck aufgebaute elektronische Zolltarifdatenbank der Europäischen Union.

Als Zollunion erheben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union untereinander keine Zölle und Abgaben gleicher Wirkung und wenden gegenüber Drittländern einen einheitlichen Gemeinsamen Zolltarif (GZT) an.

Vereinfacht gesagt ist Zolltarif ein Warenkatalog, in dem für alle Warengruppen Zollsätze aufgelistet sind. Die Höhe der Zollabgabe bei der Einfuhr richtet sich nach dem Zollwert.

Die TARIC Datenbank enthält die folgenden wichtigsten Maßnahmenkategorien:

  • Zollsätze
    • Zollpräferenzen
    • Zollaussetzungen
    • Zollkontingente
    • Antidumping- und Ausgleichszölle
  • Besondere Maßnahmen für Agrarwaren und deren Verarbeitungsprodukte (z.B.  Zusatzzölle für Zucker)
  • handelspolitische Maßnahmen (z.B. Einfuhrlizenzen, zollamtliche Erfassung)
  • Verbote und Beschränkungen bei der Einfuhr und Ausfuhr

Weitere Informationen siehe auf der offiziellen Seite der Europäischen Union und auf der Seite der WKO


TIPP: Auf der Seite Europa Zollportal lassen sich die TARIC Nummern leicht ermitteln.

Online-Shopping: EUSt, Zoll, Tipps

Wann fallen Abgaben beim Online-Einkauf in Drittländern an?

Sobald eine Ware bei einem Versandhändler bestellt wird, fallen die vollen Einfuhrabgaben an. Bei einer Warenbestellung in einem Drittland sollten die Importnebenkosten nicht unterschätzt werden. Dazu zählen:

  • Versandspesen
  • Zoll (Ab einem Warenwert von 150 Euro ist Zoll zu entrichten. Die Höhe der Zollabgaben richtet sich nach der Ware selbst, dem Wert und nach dem Ursprungsland der Ware.)
  • Einfuhrumsatzsteuer (Ausnahme: Import-One-Stop Shop (IOSS) – die österreichische USt wird vom Händler in Rechnung gestellt und abgeführt, Waren im Höchstwert von 150 EUR)
  • Sonderabgaben (Verbrauchsteuern)

Die Zollinhaltserklärung (Deklaration), ist jener Aufkleber am Paket, der über Art und Wert der Sendung informiert.

  • Nicht abgabenfrei sind: Tabak und Tabakwaren (die Bestellung von Tabak und Tabakwaren ist generell verboten), Parfums, Toilette-Wasser und alkoholische Erzeugnisse
  • Wichtig: Allfällige Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrverbote sind aber auch bei solchen Sendungen zu beachten!

Die Post meldet die Warensendung an und zahlt die Abgaben, die sie bei der Zustellung inklusive eines Entgelts (Importtarif) für diese Dienstleistung einhebt.

Informieren Sie sich bei der Post AG > Video und Rechenbeispiele für Berechnung der EUSt und Importkosten > POST ZOLL IMPORT

Mehr zum Thema siehe BMF > Internet Shopping und Versandhandel


Nützliche Tipps für einen problemlosen Online Einkauf in Drittländern

  • Informieren Sie sich wie hoch die Zollsätze, eventuelle Sonderabgaben und die Einfuhrumsatzsteuer für Ihr gewünschtes Produkt ist. Liegen Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen vor?
  • Beachten Sie die Höhe der Versandkosten, da diese ein vermeintlich günstiges Angebot erheblich verteuern können!
  • Die Ware soll zum Nettopreis ausgewiesen sein und auch so bestellt werden, sonst zahlen Sie doppelte Steuer: die ausländische Mehrwertsteuer und die österreichische Einfuhrumsatzsteuer.
  • Bei unbestellter Ware oder, wenn bei der Postzustellung ersichtlich ist, dass die Ware beschädigt bzw. die Verpackung der Postsendung nicht in Ordnung ist, verweigern Sie die Annahme!
  • Bei Rücksendung von bestellten und bereits importierten Waren aus Drittländern ist eine Rückerstattung der Einfuhrabgaben nicht vorgesehen!
  • Achtung: Fakeshops    Tipps     Video      Fakeshop-Finder

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Tipp! 

Die Zoll-App des Finanzministeriums informiert über die Zollbestimmungen, die bei der Einreise nach Österreich zu beachten sind. Mehr über die BMF-App siehe unter: Aktuelles / Wissenswertes


Quelle: https://www.bmf.gv.at/zoll/post-internet/internet-shopping.html

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Hilfreiche Informationsquellen:

Bundesministeriums für Finanzen – Zoll

Online-Einkäufe von Waren aus einem Land außerhalb der Europäischen Union

Zollglossar – Fachbegriffe und Definitionen

Testen Sie die BMF App

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Die BMF-App (gratis als Download zur Verfügung) umfasst folgende Features:

  • News -aktuelle Nachrichten und hilfreiche Tipps aus dem Bereich der Finanzverwaltung
  • Rechner & Ratgeber – Brutto-Netto-Rechner, Familienrechner und hilfreiche Verlinkungen zur BMF-Website
  • Finanzamtsuche
  • Zoll – die Zollbestimmungen, die bei der Einreise nach Österreich zu beachten sind

Kontakt

ACT Zollamt
Mag. Miroslava Höger
c/o ACT Die Servicestelle österreichischer Übungsfirmen
A-1010 Wien, Seilerstätte 5/8
Telefon: +43 670 652 6360
E-Mail: miroslava.hoeger@act.at