Was bietet Sozialversicherung – Lernen mit ACT?
– Kennenlernen einer professionellen Lohnverrechnungssoftware am Beispiel von Lohnbot
– die Überweisungen der Sozialversicherungsabgaben, der Lohnsteuer, des Dienstgeberbeitrags und des Dienstgeberzuschlags, der Stadtkasse und der Nettogehälter trainieren
Nach der monatlichen Gehaltsabrechnung müssen folgende VIER Überweisungen vorgenommen werden:
- An die Krankenkasse ist der Sozialversicherungsanteil abzuführen
- An das Finanzamt sind die Lohnsteuer, der Dienstgeberbeitrag DB und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag DZ abzuführen.
- An die Stadtkasse ist die Kommunalsteuer abzuführen.
- An die Mitarbeiter·innen ist das Nettogehalt zu überweisen.
1. Überweisung an die Krankenkasse
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Zahlscheins, dass Sie Ihre Dienstgeberkontonummer richtig angeben.
Sinnvoll ist es in der Zeile „Kommentar“ das betreffende Monat anzugeben.

2. Überweisung an das Finanzamt
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Zahlscheins, dass
- die Abgabenart ausgewählt werden muss. Bitte wählen Sie z.B. das Symbol L für Lohnsteuer usw.,
- der Zeitraum eingetragen werden muss,
- die Steuernummer angeführt werden muss.

3. Überweisung an die Stadtkasse
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Zahlscheins, dass Sie Ihre Dienstgeberkontonummer und das betreffende Monat in der Zeile „Kommentar“ angeben.
Bankdaten der Stadtkasse:
ACT-Bank:
IBAN: AT 489900000100004220
BIC: ACTBATW0 (0=Null)

4. Überweisung an die Mitarbeiter·innen
Überweisen Sie die Nettogehälter auf die jeweiligen Bankkonten Ihrer Mitarbeiter·innen. Das können Mitarbeiter·innenkonten beim Bankkonto Ihrer Übungsfirma sein.
Wenn Sie noch nicht in einer Übungsfirma arbeiten, dann sollte jede·r Mitarbeiter·in ein Konto bei der Lernen mit ACT Bank haben.

Je nach Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen Ansprüche wie Urlaubsersatzleistung, Abfertigung Alt oder Kündigungsentschädigung. Arbeitnehmer haben Anspruch auf die Ausstellung eines Dienstzeugnisses und Postensuchtage. Wurde im Arbeitsvertrag ein Konkurrenzverbot vereinbart, ist dieses auch während der Kündigung einzuhalten. Hat der Arbeitgeber eine teure Ausbildung finanziert, kann er die Kosten zurückfordern.
Lohn und Gehaltsforderungen oder Zulagen verjähren innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit. Für Ersatzansprüche wie Kündigungsentschädigung oder Schadenersatz gilt eine Verjährungsfrist von 6. Monaten.
Viele Kollektivverträge verkürzen die Fristen auf 3 bis 6 Monate. Die kollektivvertraglichen Regeln sind sehr unterschiedlich. Im Zweifel muss der Wortlaut des Kollektivvertrags gelesen werden. Welche Frist im Zweifel anzuwenden ist, muss durch den jeweiligen Kollektivvertrag ermittelt werden.
Das Frühwarnsystem verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeitnehmer kündigen wollen, das Arbeitsmarktservice (AMS) zu informieren (Anzeigepflicht).
Anzeigepflicht besteht für Betriebe, die
– mindestens 5 Arbeitnehmer von mehr als 20 und weniger als 100 Beschäftigten
– mindestens 5 Prozent der Arbeitnehmer in Betrieben mit 100 bis 600 Beschäftigten
– mindestens 30 Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 600 Beschäftigten
– mindestens fünf Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben (Ausnahme: bei Saisonbetrieben)
kündigen wollen.
Kontakt
Sozialversicherung – Lernen mit ACT
c/o ACT Die Servicestelle österreichischer Übungsfirmen
A-1010 Wien, Seilerstätte 5/8
Telefon: +43 670 652 6360
E-Mail: susanna.traunfellner@act.at












