Welche Firmenbezeichnungen sind zulässig?
§ 17 UGB bestimmt
„Die Firma ist der in das Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt.“
Prinzipiell sind Unternehmen bei der Wahl der Firmenbezeichnung frei.
Kennzeichnung als Übungsfirma
Das Wort Übungsfirma ist in den Firmenwortlaut unbedingt aufzunehmen.
Für die Auswahl des Firmenwortlautes sind die entsprechenden, rechtlichen Bestimmungen ausschlaggebend.
Branchenschlüssel
Die Zuordnung der Branche erfolgt erstmalig durch ACT, gemäß Ihren Angaben, bei der Firmenbuchanmeldung.
Danach haben Sie jederzeit die Möglichkeit, weitere Branchen im Firmenbuch auszuwählen.
Welche Branche passt zu uns?
- eventuell Ausbildungsschwerpunkt der Mitarbeiter/innen berücksichtigen
- haben die Trainer/innen besonderes Interesse in einer bestimmten Branche?
- Gibt es Kontakte zu einer zukünftigen Partnerfirma
- Welche Produkte/Dienstleistungen benötigen andere Übungsfirmen?
- Gibt es eine Marktnische?
Tipp: Branchenrecherche über die ACT Übungsfirmensuche aktive Übungsfirmen in einer Branche finden
TIPPS zur Namensfindung
- Der Name sollte leicht auszusprechen und zu schreiben sein
- Unterscheiden Sie sich von Ihren Mitbewerbern
- Der Name sollte etwas über den Unternehmensgegenstand aussagen
- Der Name darf nicht markenrechtlich geschützt sein
- Die Rechtsform muss ersichtlich sein