Selbstständig und sicher – alles zur Sozialversicherung

Anmeldung

Ab dem Zeitpunkt wo Sie Ihre Gewerbeberechtigung erhalten und Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen, sind Sie sozialversichert. Die Gewerbebehörde meldet das der Sozialversicherung.

Gewerbetreibende sind in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung pflichtversichert.

Die Beitragsgrundlage ergibt sich aus den Einkünften abzüglich der Betriebsausgaben. Als Neuzugänger/in erhält man in den ersten beiden Kalenderjahren eine Begünstigung beim Krankenversicherungsbeitrag.

Hinweis zur Anmeldung bei der Sozialversicherung der Selbständigen mit einem Papier und einer Büroklammer.

Was kostet die Sozialversicherung?

📌Hinweis: Es gibt eine Mindestbeitragsgrundlage (entspricht der Geringfügigkeitsgrenze), auch bei sehr geringen Einnahmen.

Tabelle mit Mindestbeiträgen für Kranken-, Renten- und Unfallversicherung im Jahr 2025.

Ab dem dritten Jahr kommt es dann zu einer Nachbemessung aufgrund der steuerlich erzielten Gewinne.

Textinformation über Studien- und Unternehmensförderung mit finanziellen Details und Sozialversicherungsinformationen.
Text über die Informationspflicht bei geplanter Selbstständigkeit und gesetzliche Regelungen.
Text über Selbstständigkeit und Anspruch auf Arbeitslosengeld mit wichtigen Informationen.

Kleinunternehmerregelung

Kleingewerbetreibende sind Personen, deren jährlicher Gewinn € 6.613,20 (Wert für 2025) und Umsatz € 55.000,00 nicht übersteigt.

Sie können einen Antrag auf Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherung stellen, wenn sie in den letzten 60 Kalendermonaten nicht mehr als 12 Monate nach dem GSVG pflichtversichert waren. Zu beachten ist, dass man dann lediglich in der Unfallversicherung geschützt ist.

Leistungen aus der gewerblichen Sozialversicherung

Diagramm über Leistungen der Sozialversicherung mit Sach- und Geldleistungsberechtigten.

Selbständigenvorsorge

Die Selbständigenvorsorge ist eine Art „Abfertigung neu“, um sich neben der gewerblichen Pensionsversicherung eine zweite Säule der Alterssicherung zu schaffen.


Dieses Modell ist freiwillig. Ein Beitrag von 1,53 % ist dafür in der Krankenversicherung zu leisten. Es ist dafür innerhalb von sechs Monaten eine Vorsorgekasse zu wählen.

Auszahlungsanspruch besteht bei Vorliegen von mindestens 36 Beitragsmonaten und frühestens nach zwei Jahren des Ruhens oder Zurücklegung der Gewerbeberechtigung.

Textinformation über die Beendigung der Gewerbeberechtigung und die Pflichtversicherung.

Logo des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Schwarz und Orange.
Logo von Eldo@ in blauer Schrift mit einem stilisierten '@' Zeichen.
Logo von LKW Walter in blauer Schrift auf weißem Hintergrund.
Logo von helloCash mit einem blauen Standortsymbol und grauem Schriftzug.
Logo von Rail Cargo Austria mit dem Slogan 'ein Unternehmen der ÖBB'.
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Fairtrade-Logo mit stilisiertem Mensch und zwei Farben in einem Kreis.
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