ACT Zollamt

Inhaltsverzeichnis

Informationen

Das ACT Zollamt möchte den Gegebenheiten des modernen, grenzüberschreitenden Handels im Zeitalter der Globalisierung gerecht werden und bietet grundlegende Informationen zu diesem Thema an.

Ob privat oder beruflich, werden Sie die hier erlangten Kenntnisse und Fähigkeiten anwenden können. Sie sind fit für Internet Shopping und im Postverkehr stellt der Versand ins Ausland keine Herausforderung mehr dar. Sie erlernen Wissenswertes über Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen, Ausfuhrkontrolle, innergemeinschaftlichen Warenverkehr, Warenursprung und Präferenzen sowie Zoll und Zollrecht.

Handelsrechnung

Die Grundlage jeder Zollanmeldung ist die HANDELSRECHNUNG. Prüfen Sie Ihre Exportrechnung: Checkliste für Rechnungslegung im grenzüberschreitenden Warenverkehr

Nur eine mit allen notwendigen Daten versehene Handelsrechnung ermöglicht eine reibungslose Abwicklung des Außenhandelsgeschäftes. Beispiele:

Export_Handelsrechnung_Transport_Zoll

Exportrechnung

Exportrechnung mit Post-Zollanmeldung und Transportdokumenten

EORI-Nummer

Alle Übungsfirmen, die auch Import, Expor­t Tätigkeiten ausüben, müssen sich bei der ACT- Zollverwaltung registrieren lassen, damit ihnen eine EORI-Nummer zu­gewiesen werden kann. ==> EORI-Antragsverf

Zolltarifnummer/ TARIC

TARIC (Tarif intégré communautaire)  ist die Bezeichnung für den einheitlichen Zolltarif der Europäischen Union und eine zu diesem Zweck aufgebaute elektronische Zolltarifdatenbank der Europäischen Union.

Als Zollunion erheben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union untereinander keine Zölle und Abgaben gleicher Wirkung und wenden gegenüber Drittländern einen einheitlichen Gemeinsamen Zolltarif (GZT) an.

Vereinfacht gesagt ist Zolltarif ein Warenkatalog, in dem für alle Warengruppen Zollsätze aufgelistet sind. Die Höhe der Zollabgabe bei der Einfuhr richtet sich nach dem Zollwert.

Die TARIC Datenbank enthält die folgenden wichtigsten Maßnahmenkategorien:

  • Zollsätze
    • Zollpräferenzen
    • Zollaussetzungen
    • Zollkontingente
    • Antidumping- und Ausgleichszölle
  • Besondere Maßnahmen für Agrarwaren und deren Verarbeitungsprodukte (z.B.  Zusatzzölle für Zucker)
  • handelspolitische Maßnahmen (z.B. Einfuhrlizenzen, zollamtliche Erfassung)
  • Verbote und Beschränkungen bei der Einfuhr und Ausfuhr

Weitere Informationen siehe auf der offiziellen Seite der Europäischen Union und auf der Seite der WKO


TIPP: Auf der Seite Europa Zollportal lassen sich die TARIC Nummern leicht ermitt

Ursprung und Präferenzen

 

Im internationalen Warenverkehr wird im Bestimmungsland für die Einfuhr von Waren oftmals die Vorlage eines Ursprungszeugnisses gefordert. Hintergrund für das Erfordernis eines Ursprungszeugnisses ist die Überwachung der außenwirtschaftsrechtlichen und handelspolitischen Maßnahmen.

Der in Ursprungszeugnissen bestätigte Warenursprung kann auf zwei Arten erzielt werden:

    • Vollständige Herstellung (darunter fallen zB landwirtschaftliche Produkte)
    • Letzte wesentliche Be- und Verarbeitung (wird primär im industriell-gewerblichen Bereich zutreffen)

Arten von Präferenznachweise 

=> Bis zu einem Wert von 6.000,00 EUR kann der Ursprungsnachweis mit einer so genannten ‚Ursprungserklärung‘ (UE) auf der Rechnung erbracht werden.

=> Ab 6.001,00 EUR ist dazu ein eigenes Formular, eine so genannte ‚Warenverkehrsbescheinigung EUR1‚ (WVB, E1) erforderlich

Wortlaut der Erklärung auf der Rechnung

Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anderes angegeben, präferenzbegünstigte ………………… Ursprungswaren sind. (2) …………………………………………………….. (Ort und Datum) …………………………………………………….. (Unterschrift des Ausführers und Name des Unterzeichners in Druckbuchstaben)

Fußnoten: (2) Der Ursprung der Waren ist anzugeben.

Ursprungszeugnis mit Ausfüllhilfe
Muster eines Ursprungszeugnisses
INFO zur Warenverkehrsbescheinigung
Warenverkehrsbescheinigung mit Ausfüllhilfe
Muster einer Warenverkehrsbescheinigung

Mehr Informationen zu Präferenznachweisen siehe Homepage der Wirtschaftskammer Österreich oder unter Ursprung und Präferenzen auf der BMF-Seite.

Online-Shopping: EUSt, Zoll, Tipps

Wann fallen Abgaben beim Online-Einkauf in Drittländern an?

Sobald eine Ware bei einem Versandhändler bestellt wird, fallen die vollen Einfuhrabgaben an. Bei einer Warenbestellung in einem Drittland sollten die Importnebenkosten nicht unterschätzt werden. Dazu zählen:

  • Versandspesen
  • Zoll (Ab einem Warenwert von 150 Euro ist Zoll zu entrichten. Die Höhe der Zollabgaben richtet sich nach der Ware selbst, dem Wert und nach dem Ursprungsland der Ware.)
  • Einfuhrumsatzsteuer (Ausnahme: Import-One-Stop Shop (IOSS) – die österreichische USt wird vom Händler in Rechnung gestellt und abgeführt, Waren im Höchstwert von 150 EUR)
  • Sonderabgaben (Verbrauchsteuern)

Die Zollinhaltserklärung (Deklaration), ist jener Aufkleber am Paket, der über Art und Wert der Sendung informiert.

  • Nicht abgabenfrei sind: Tabak und Tabakwaren (die Bestellung von Tabak und Tabakwaren ist generell verboten), Parfums, Toilette-Wasser und alkoholische Erzeugnisse
  • Wichtig: Allfällige Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrverbote sind aber auch bei solchen Sendungen zu beachten!

Die Post meldet die Warensendung an und zahlt die Abgaben, die sie bei der Zustellung inklusive eines Entgelts (Importtarif) für diese Dienstleistung einhebt.

Informieren Sie sich bei der Post AG > Video und Rechenbeispiele für Berechnung der EUSt und Importkosten > POST ZOLL IMPORT

Mehr zum Thema siehe BMF > Internet Shopping und Versandhandel


Nützliche Tipps für einen problemlosen Online Einkauf in Drittländern

  • Informieren Sie sich wie hoch die Zollsätze, eventuelle Sonderabgaben und die Einfuhrumsatzsteuer für Ihr gewünschtes Produkt ist. Liegen Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen vor?
  • Beachten Sie die Höhe der Versandkosten, da diese ein vermeintlich günstiges Angebot erheblich verteuern können!
  • Die Ware soll zum Nettopreis ausgewiesen sein und auch so bestellt werden, sonst zahlen Sie doppelte Steuer: die ausländische Mehrwertsteuer und die österreichische Einfuhrumsatzsteuer.
  • Bei unbestellter Ware oder, wenn bei der Postzustellung ersichtlich ist, dass die Ware beschädigt bzw. die Verpackung der Postsendung nicht in Ordnung ist, verweigern Sie die Annahme!
  • Bei Rücksendung von bestellten und bereits importierten Waren aus Drittländern ist eine Rückerstattung der Einfuhrabgaben nicht vorgesehen!
  • Achtung: Fakeshops    Tipps     Video: Fakeshops, Quelle: AK OÖ      Fakeshop-Finder

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Quelle: https://www.bmf.gv.at/zoll/post-internet/internet-shopping.html

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Reisefreimengen-Reisefreigrenzen

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Der neue Film der Finanzverwaltung zeigt die Möglichkeiten der Betrugsbekämpfung mit Unterstützung der mobilen und stationären Röntgengeräte.

Der österreichische Zoll

High Tech gegen Schmuggel

Filminhalte: Eckdaten des Zollservices, Schmuggelwaren, Produktpiraterie, Artenschutz


Hilfreiche Informationsquellen:

Bundesministeriums für Finanzen – Zoll

Online-Einkäufe von Waren aus einem Land außerhalb der Europäischen Union

Zollglossar – Fachbegriffe und Definitionen

 

Kontakt

ACT Zollamt
Mag. Miroslava Höger
c/o ACT Die Servicestelle österreichischer Übungsfirmen
A-1010 Wien, Seilerstätte 5/8
Telefon: +43 670 652 6360
E-Mail: miroslava.hoeger@act.at