Informationen
Das ACT Gericht ermöglicht es Übungsfirmen mit Sitz im Inland, ihre im Rahmen der Geschäftstätigkeit mit österreichischen Übungsfirmen entstandenen, ausständigen Forderungen gerichtlich geltend zu machen und exekutiv einzutreiben.
Voraussetzungen
Übungsfirmen sind berechtigt, die Dienste des Gerichts in Anspruch zu nehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden (gilt für die klagende und beklagte Übungsfirma):
- E-Mail-Account, der regelmäßig abgerufen wird.
- Bankkonto bei einer Übungs-Bank, auf das im Bedarfsfall über eine Forderungsexekution zugegriffen werden kann.
Sitz des ACT-Gerichts ist Wien mit Zuständigkeit für alle österreichischen Übungsfirmen
Einzelrichterbesetzung
Keine Streitwertbegrenzung
Kein Rechtsmittelverfahren möglich
Pauschaler Kostenersatz: 10% vom Streitwert
- Die klagende Übungsfirma (Kläger) reicht über ein elektronisches Formular eine Mahnklage gegen eine andere Übungsfirma (Beklagter) beim ACT Gericht ein. (Details siehe unter Mahnklage)
- Das ACT Gericht erlässt einen Zahlungsbefehl, welcher per E-Mail an den Beklagten zugestellt wird. Die beklagte Übungsfirma hat die Möglichkeit innerhalb von vier WochenEinspruch zu erheben (Details siehe unter Einspruch).
- Nach Ablauf der Einspruchsfrist ohne Einspruch des Beklagten sendet das ACT Gericht eine Mitteilung über die Rechtswirksamkeit des Zahlungsbefehls per E-Mail an den Kläger und den Beklagten.
- Nach Erhebung des Einspruchs durch die beklagte Übungsfirma fordert das ACT Gericht die beiden Parteien zur Vorlage der Beweisurkunden auf. Falls die klagende und beklagte Übungsfirma dieser Aufforderung nicht Folge leisten, ruht das Verfahren. (Faktischer Verfahrensstillstand).
- Nach Sichtung der vorliegenden Urkunden kommt es zur Festlegung eines Gerichtstermins durch das ACT Gericht.
- Zum festgesetzten Zeitpunkt starten Richter, Parteien und Zeugen die Verhandlung, die per Videokonferenz über MS-Teams geführt wird. (Details siehe unter Gerichtsverhandlung).
- Auf der Basis der Gerichtsverhandlung erlässt das ACT Gericht ein klagsstattgebendes oder ein klagsabweisendes Urteil, das an die Parteien zugestellt wird.
Im Falle eines klagsstattgebenden Urteils wird der Beklagte verurteilt, den geforderten Betrag, die Zinsen und die Gerichtskosten zu bezahlen.Wird hingegen die Klage abgewiesen, so wird der Kläger dazu verurteilt die Gerichtskosten zu bezahlen. - Es folgt in jedem Fall – egal ob ein Zahlungsbefehl (siehe Punkt 3) oder ein Urteil rechtskräftig wird – eine Mitteilung über die Rechtswirksamkeit der Entscheidung (Zahlungsbefehl oder Urteil) durch das ACT Gericht an beide Parteien.
- Der Berechtigte (Kläger oder Beklagter – je nach Ausgang des Verfahrens) kann daraufhin Forderungsexekution beantragen. Dafür verwendet er wieder ein elektronisches Formular (Details siehe unter Forderungsexekution).
- Bei korrektem Antrag bewilligt das ACT Gericht die Forderungsexekution und trägt der Bank, als dem Drittschuldner auf, den Betrag vom Konto des Verpflichteten (Kläger oder Beklagter) auf das Konto des Berechtigten zu überweisen.
Schülerinnen und Schüler sind mit der gerichtlichen Sprache nicht vertraut und haben oft Schwierigkeiten, den Zahlungsbefehl zu verstehen.
Hier haben Sie Erklärungen, wie der Zahlungsbefehl zu interpretieren ist.
Außerdem finden Sie hier auch Informationen zur Berechnung von Verzugszinsen und Kosten des Verfahrens.
Wie ist ein Zahlungsbefehl zu verstehen_2024
Zur Visualisierung des Mahnverfahrens finden Sie hier ein Diagramm:
Diagramm – Mahnklage – ACT Gericht
1) Wer kann eine Mahnklage einbringen?
Jede österreichische Übungsfirma, die offene, längst fällige Forderungen gegen eine andere österreichische Übungsfirma vorweisen kann. Beide beteiligte Übungsfirmen müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllen:
Ein gültiger E-Mail-Account, der im Firmenbuch vermerkt ist. (Auf regelmäßigen Abruf achten, sonst droht eine Fristversäumnis).
Ein Bankkonto einer Übungs-Bank, auf das im Bedarfsfall über eine Forderungsexekution zugegriffen werden kann.
2) Wie kann eine Mahnklage eingebracht werden?
Eine Mahnklage kann über ein elektronisches Formular eingebracht werden, das unter dem Menüpunkt Mahnklage einreichen zu finden ist.
Eingabehilfe zum Mahnklagen-Formular:
PARTEIEN:
Beklagter: Hier können Sie aus einer Drop-Down-Liste unter allen österreichischen Übungsfirmen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, die betreffende Übungsfirma wählen. (Hinweis: Wenn Ihr Geschäftspartner in dieser Liste nicht aufscheint, erfüllt er eine der beiden unter Punkt 1 genannten Voraussetzungen nicht).
GRUND/SACHVERHALT:
Beschreibung: Geben Sie hier eine kurze Beschreibung des Grundes für die Mahnklage an. Rechnung-Nr.: Geben Sie hier Ihre Rechnungsnummer ein. Rechnungsdatum: Geben Sie hier das Rechnungsdatum in folgendem Format ein: TT.MM.JJJJ – z.B.: 04.06.2016) Kapitalforderung: Geben Sie hier Ihre Kapitalforderung in EURO ein. (Runden Sie den Betrag bitte auf 2 Nachkommastellen) Zinsen: Tragen Sie hier den (vereinbarten oder gesetzlichen) Zinssatz ein.
BEWEISUNTERLAGEN:
Markieren Sie hier jene Beweisunterlagen, die Sie dem ACT-Gericht vorlegen können. In der Regel sind dies die Bestellung, Rechnung und die Mahnschreiben. Alle markierten Beweisunterlagen sind dem ACT-Gericht im Original oder in Kopie erst nach Erhebung eines Einspruches zuzustellen. Die beklagte ÜFA erhält eine Kopie der Unterlagen.
ZEUGEN:
Sie können hier – in Hinblick auf eine Gerichtsverhandlung – bis zu 2 Zeugen nennen: Vorname, Nachname: Geben Sie hier den Namen Ihres Zeugen ein. E-Mail-Adresse: Geben Sie hier die
E-Mail-Adresse des Zeugen ein. (ACHTUNG: Da die Zeugen im Falle einer Gerichtsverhandlung per E-Mail verständigt werden, ist hier auf eine korrekte Eingabe zu achten).
3) Was geschieht dann?
Das ACT-Gericht wird auf Basis Ihrer Mahnklage einen Zahlungsbefehl an den Beklagten senden. Sie werden ab diesem Zeitpunkt vom ACT-Gericht über alle Verfahrensschritte per E-Mail informiert.
Wer kann einen Einspruch erheben?
Jede österreichische Übungsfirma, die vom ACT-Gericht per E-Mail einen Zahlungsbefehl erhalten hat, wenn die Einspruchsfrist von 4 Wochen noch nicht abgelaufen ist.
Wie kann ein Einspruch erhoben werden?
Ein Einspruch soll über das elektronische Formular eingebracht werden, das unter gericht.online unter dem Menüpunkt Einspruch erheben zu finden ist.
Sofern ein oder mehrere Zahlungsbefehle vorliegen und die Einspruchsfrist (4 Wochen) noch nicht überschritten ist, wird eine Liste der Verfahren angezeigt.
Eingabehilfe zum Einspruchs-Formular
• EINSPRUCH:
Begründung: Hier können Sie dem ACT-Gericht den Sachverhalt aus Ihrer Sicht schildern.
• BEWEISUNTERLAGEN:
Markieren Sie hier jene Beweisunterlagen, die Sie dem ACT-Gericht vorlegen können. Alle markierten Beweisunterlagen sind a) dem
ACT-Gericht im Original oder in Kopie b) der klagenden ÜFA in Kopie
zu übermitteln.
• ZEUGEN:
Sie können hier – auch in Hinblick auf eine Gerichtsverhandlung – bis zu 2 Zeugen nennen:
–Vorname, Nachname: Geben Sie hier den Namen Ihres Zeugen ein.
–E-Mail-Adresse: Geben Sie hier die E-Mail-Adresse des Zeugen ein. (ACHTUNG: Da die Zeugen im Falle einer Gerichtsverhandlung per E-Mail verständigt werden, ist hier auf eine korrekte Eingabe zu achten.)
1) Wer kann an eine Gerichtsverhandlung teilnehmen?
Parteien: Jede österreichische Übungsfirma, die vom ACT Gericht per E-Mail von der Festsetzung und dem Zeitpunkt einer Verhandlung in einem anhängigen Verfahren informiert wurde.
Zeugen: Jede/r Mitarbeiter/in einer österreichischen Übungsfirma oder jede an einem Rechtsgeschäft zwischen zwei österreichischen Übungsfirmen unmittelbar beteiligte Person, die von einer der Parteien im Zuge des Beweisverfahrens als Zeuge genannt wurde.
Zuseher: Jede/r Mitarbeiter/in einer österreichischen Übungsfirma.
2) Wie verläuft eine Gerichtsverhandlung?
Die ACT Gerichtsverhandlung wird per Videokonferenz über MS-Teams durchgeführt. Alle Parteien und Zuseher müssen sich für die Verhandlung in MS-Teams einloggen.
Nach der mündlichen Verhandlung erlässt das ACT-Gericht ein Urteil, das den Parteien per E-Mail zugestellt wird.
1) Wer kann eine Forderungsexekution beantragen?
Jede österreichische Übungsfirma, die per E-Mail vom ACT-Gericht eine Mitteilung über die Rechtswirksamkeit eines Zahlungsbefehls erhalten hat oder ein Urteil zugestellt erhalten hat.
2) Wie kann eine Forderungsexekution beantragt werden?
Eine Forderungsexekution kann über ein elektronisches Formular beantragt werden, das unter dem Menüpunkt Forderungsexekution zu finden ist. Sofern ein oder mehrere rechtswirksame Zahlungsbefehle und/oder Urteile vorliegen, wird eine Liste von anhängigen Verfahren angezeigt.
Eingabehilfe zum Forderungsexekutions-Formular: Da alle notwendigen Informationen dem ACT-Gericht bereits vorliegen, ist in diesem Fall keine weitere Eingabe von Daten erforderlich.
3) Was geschieht dann?
Das ACT-Gericht bewilligt die Forderungsexekution und veranlasst die Überweisung des offenen Betrages auf das Konto der klagenden/beklagten ÜFA. Sie werden per E-Mail von der Bewilligung der Forderungsexekution verständigt. Die Überweisung erfolgt durch den Drittschuldner z.B. die ACT-Bank. Das Verfahren ist damit beendet.
HINWEIS: Wenn das Bankkonto der gegnerischen Partei zu diesem Zeitpunkt nicht die erforderliche Deckung aufweist, kann es vorkommen, dass der Betrag erst zu einem späteren Zeitpunkt und/oder in Teilbeträgen überwiesen wird.
Zu beachten ist:
- Originalunterlagen zum Geschäftsfall sind erst nach Erhebung eines Einspruches und bei Aufforderung dem ACT Gericht zu übermitteln.
- Warten Sie bitte laufend Ihren Posteingang! Ist eine E-Mail Zustellung an die Übungsfirma nicht möglich, erfolgt die Zustellung an die E- Mail Adresse des Schulstandortes. In diesem Fall erhält die klagende Übungsfirma die Verständigung über die Klagseinbringung noch einmal zugestellt.
Kontakt
ACT Gericht
Mag. Dr. Laura García
c/o ACT Die Servicestelle österreichischer Übungsfirmen
A-1010 Wien, Seilerstätte 5/8
Telefon: +43 670 652 6360
E-Mail: laura.garcia@act.at