Bonus für Neuübernahme von Übungsfirmen

Der Bonus unterstützt die Neuübernahme von Übungsfirmen und ist ein Anreiz, eine ruhende Übungsfirma zu reaktivieren.

Was heißt „neu übernehmen“ bzw. Übungsfirma reaktivieren?

Es bedeutet, dass eine Übungsfirma, im letzten Schuljahr nicht geöffnet war und dieses Schuljahr wieder arbeitet.

Für einen leichteren Einstieg, gibt es den Bonus für Neuübernahme. Er beträgt maximal € 10.000,00. Er kann beispielsweise für Marketingaktivitäten oder Investitionen für die übernommene Übungsfirma verwendet werden.

Förderungsbedingungen

Frage 1: War die Übungsfirma im letzten Jahr geöffnet?
nein – weiter zu Frage 2
ja – sorry, dieser Bonus kann nicht genützt werden. Es gibt aber andere Förderungen für Ihre Übungsfirma

Frage 2: Wie hoch ist der Bonus für die Neuübernahme?
maximal € 10.000,00.

Frage 3: Welche Bedingungen sind an den Bonus geknüpft?
Bonus wird für Marketingaktivitäten (z.B. WerbeAds) und/oder Investitionen für die Übungsfirma verwendet.

Frage 4: Was muss eingereicht werden?
umsatzsteuerkonforme Rechnungen
Achtung: Sollte die insgesamte Rechnungssumme € 10.000,00 exklusive USt unterschreiten, wird nur die sich ergebende Rechnungssumme exklusive USt überwiesen.

Frage 5: Welches Rechnungsdatum sollen die eingereichten Rechnungen haben?
Das Rechnungsdatum soll zwischen 01.09.2025 und 30.06.2026 liegen.

Zeitraum für die Antragstellung

01.10.2025 bis 30.06.2026

Kontakt

Mag. Michaela Ermischer
c/o ACT Die Servicestelle österreichischer Übungsfirmen
A-1010 Wien, Seilerstätte 5/8
Telefon: +43 670 652 6360
E-Mail: michaela.ermischer@act.at