Förderung der Zusammenarbeit mit einem internationalen Partner

Diese Förderung unterstützt echte Handelsbeziehungen zwischen zwei Übungsfirmen aus verschiedenen Ländern.

Damit eine Förderung möglich ist, muss mit derselben internationalen Übungsfirma sowohl eingekauft als auch verkauft werden.

👉 Ziel ist eine aktive Geschäftsbeziehung in beide Richtungen.

Voraussetzung für die Förderung

Die Förderung erhalten Sie, wenn folgende Bedingung erfüllt ist:

✔ Ihre Übungsfirma kauft bei einer internationalen Übungsfirma ein
✔ Ihre Übungsfirma verkauft auch an dieselbe internationale Übungsfirma

📄 Als Nachweis reichen Sie ein:
– eine Eingangsrechnung (Einkauf)
– eine Ausgangsrechnung (Verkauf)

Höhe der Förderung

Sie erhalten:
70 % der Einkaufssumme
maximal € 3.000

Förderungsbedingungen

– Übungsfirma im ACT Firmenbuch aktiviert
– Geschäftskonto bei der ACT Bank
– Förderung einmal pro Übungsfirma
Einkauf UND Verkauf beim selben internationalen Partner
– Nachweis durch Originalrechnungen
– Rechnungsdatum zwischen 01.01.2026 – 31.07.2026

Antragstellung

01.03.2026 bis 31.07.2026

Kontakt

Mag. Michaela Ermischer
c/o ACT Die Servicestelle österreichischer Übungsfirmen
A-1010 Wien, Seilerstätte 5/8
Telefon: +43 670 652 6360
E-Mail: michaela.ermischer@act.at

Beispiele für die Berechnung der Förderung

Betrag der Eingangsrechnung von einem internationalen Handelsparter € 500,00
Förderung € 350,00
(70 % von € 500,00)

Betrag der Eingangsrechnung von einem internationalen Handelsparter € 5.500,00
Finanzierungsbeitrag € 3.000,00
(70 % von € 5.500,00 = € 3.850,00
Höchstbetrag wird überschritten, daher maximal € 3.000,00)

Prozess zur Förderung der Zusammenarbeit