Diese Förderung unterstützt echte Handelsbeziehungen zwischen zwei Übungsfirmen aus verschiedenen Ländern.
Damit eine Förderung möglich ist, muss mit derselben internationalen Übungsfirma sowohl eingekauft als auch verkauft werden.
👉 Ziel ist eine aktive Geschäftsbeziehung in beide Richtungen.
Voraussetzung für die Förderung
Die Förderung erhalten Sie, wenn folgende Bedingung erfüllt ist:
✔ Ihre Übungsfirma kauft bei einer internationalen Übungsfirma ein
✔ Ihre Übungsfirma verkauft auch an dieselbe internationale Übungsfirma
📄 Als Nachweis reichen Sie ein:
– eine Eingangsrechnung (Einkauf)
– eine Ausgangsrechnung (Verkauf)
Höhe der Förderung
Sie erhalten:
70 % der Einkaufssumme
maximal € 3.000
Förderungsbedingungen
– Übungsfirma im ACT Firmenbuch aktiviert
– Geschäftskonto bei der ACT Bank
– Förderung einmal pro Übungsfirma
– Einkauf UND Verkauf beim selben internationalen Partner
– Nachweis durch Originalrechnungen
– Rechnungsdatum zwischen 01.01.2026 – 31.07.2026
Antragstellung
01.03.2026 bis 31.07.2026
Kontakt
Mag. Michaela Ermischer
c/o ACT Die Servicestelle österreichischer Übungsfirmen
A-1010 Wien, Seilerstätte 5/8
Telefon: +43 670 652 6360
E-Mail: michaela.ermischer@act.at

Beispiele für die Berechnung der Förderung
Betrag der Eingangsrechnung von einem internationalen Handelsparter € 500,00
Förderung € 350,00
(70 % von € 500,00)
Betrag der Eingangsrechnung von einem internationalen Handelsparter € 5.500,00
Finanzierungsbeitrag € 3.000,00
(70 % von € 5.500,00 = € 3.850,00
Höchstbetrag wird überschritten, daher maximal € 3.000,00)











