ACT fördert intensive Handelsbeziehungen mit internationalen Geschäftspartnern.
Um den Handel mit ausländischen Übungsfirmen zu fördern, unterstützt ACT internationale Geeschäftstätigkeiten mit der Förderung der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern.
So weisen Sie Ihre Handelsbeziehung nach:
Reichen Sie eine Eingangsrechnung und eine Ausgangsrechnung derselben internationalen Übungsfirma ein.
Profitieren Sie von dieser Förderung, um die Beziehung zu Ihrem internationalen Handelspartner weiter auszubauen. Sie bekommen 70% der Eingangsrechnungssumme zurückerstattet, maximal € 3.000,00.
Förderungsbedingungen
- Übungsfirma ist im ACT Firmenbuch aktiviert
- Übungsfirma hat ein Geschäftskonto bei der ACT Bank
- die Förderung kann einmalig von einer Übungsfirma beantragt werden
- es ist der Einkauf und der Verkauf bei einem internationalen Handelspartner nachzuweisen
- die Geschäftsfälle werden mit Originalrechnungen nachgewiesen
- die Förderung beträgt 70 % der Einkaufssumme
- maximaler Rückerstattungsbetrag € 3.000,00
- das Rechnungsdatum der eingereichten Rechnungen liegt zwischen 01.01.2026 und 31.07.2026
Zeitraum für die Antragstellung
01.03.2026 bis 31.07.2026
Kontakt
Mag. Michaela Ermischer
c/o ACT Die Servicestelle österreichischer Übungsfirmen
A-1010 Wien, Seilerstätte 5/8
Telefon: +43 670 652 6360
E-Mail: michaela.ermischer@act.at
Beispiele für die Berechnung der Förderung
Betrag der Eingangsrechnung von einem internationalen Handelsparter € 500,00
Finanzierungsbeitrag € 350,00
(70 % von € 500,00)
Betrag der Eingangsrechnung von einem internationalen Handelsparter € 5.500,00
Finanzierungsbeitrag € 3.000,00
(70 % von € 5.500,00 = € 3.850,00
Höchstbetrag wird überschritten, daher maximal € 3.000,00)











