Posten & Profitieren
Der Social Media Bonus soll Übungsfirmen motivieren, ihre Aktivitäten, Produkte oder Dienstleistungen über soziale Medien zu präsentieren und dadurch Reichweite, Sichtbarkeit und Interaktion der Übungsfirmen-Community zu steigern.
Übungsfirmen erhalten für 5 kreative Social Media Posts € 1.000,00 Förderung auf das Bankkonto überwiesen.
Förderungsbedingungen
- Übungsfirma ist im ACT Firmenbuch aktiviert
- Übungsfirma hat ein Geschäftskonto bei der ACT Bank
- der Social Media Bonus kann einmalig von einer Übungsfirma beantragt werden
- es wurden 5 kreative Social Media Posts erstellt, die Ihre Übungsfirma ins Rampenlicht rücken
- die Übungsfirma folgt der ACT Servicestelle
- Erwähnung oder Tagging der ACT Servicestelle in den Posts
- verwenden mindestens der Hashtags
#Übungsfirma #ACTServicestelle - die Posts müssen zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.07.2026 erfolgen

Ideen für Social Media Posts

Zeitraum für die Antragstellung
01.03.2026 bis 31.07.2026
Kontakt
Mag. Michaela Ermischer
c/o ACT Die Servicestelle österreichischer Übungsfirmen
A-1010 Wien, Seilerstätte 5/8
Telefon: +43 670 652 6360
E-Mail: michaela.ermischer@act.at










