Das richtige Versenden von geschäftlichen E-Mails

Informationen

Beim Versenden von Werbemails, sollte jede Übungsfirma beachten:

  • nicht alle Empfänger sind an den verschickten Angeboten interessiert
  • der Empfänger verliert den Überblick durch zu viele Mails
  • E-Mails werden gar nicht gelesen
  • eine Flut an E-Mails wird als Belästigung empfunden (SPAM)
  • maximale Größe von Anhängen 5 MB (viele Postfächer weisen Mails mit größeren Dateien zurück)

Daher ist es wichtig:

  • Angebote zu senden, die den Empfänger interessieren
  • den Empfänger nicht zu überfordern, durch ständiges Zusenden von Mails

Kennzeichnungspflicht für Werbung

Werbung muss, am Besten schon im Betreff, als solche gekennzeichnet werden. Der Empfänger sollte sofort erkennen, dass es sich um ein Werbeangebot handelt.

Wie ist das Versenden von Werbemails gesetzlich geregelt?

Jede Aktion mit dem Ziel, den Absatz zu fördern, gilt als Werbung. Deshalb muss der Empfänger grundsätzlich einwilligen, dass er Werbe E-Mails empfangen möchte.

Daher gilt das unaufgeforderte Zusenden eines Angebots schon als Werbung.

Bereits der Versand eines einzigen E-Mails zu Werbezwecken ist nicht erlaubt, sofern keine Einwilligung des Empfängers vorliegt.

Ausnahme:
Wenn keine Einwilligung des Empfängers vorliegt, dürfen Werbe-E-Mails an Kunden versendet werden, wenn alle folgenden Voraussetzungen vorliegen

  • die E-Mail-Adresse wird beim Verkauf einer Ware oder einer Dienstleistung erfasst
  • der Kunde erhält jederzeit die Möglichkeit, den Empfang von Mails abzulehnen
  • es dürfen nur ähnliche Produkte oder Dienstleistungen beworben werden, die der Kunde bereits bestellt hat
  • der Kunde ist nicht in die sog. ECG-Liste eingetragen. Die ECG Liste enthält E-Mail Adressen, an die keine E-Mails gesendet werden dürfen

Sanktionen:
Verstöße gegen diese Regel stellen Verwaltungsübertretungen dar.

Als Sanktionen sind im realen Wirtschaftsleben gemäß folgender Gesetze (Telekommunikationsgesetz, E-Commerce-Gesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und Datenschutz-Grundverordnung) hohe Geldstrafen vorgesehen.

Beim Versenden von unerlaubten Massenmails sind Geldstrafen bis zu 50.000 € nach §§ 174, 188 Telekommunikations-Gesetz vorgesehen.

Darauf aufbauend werden die Rechtsdienste der ACT Servicestelle die Versendung unerlaubter E-Mails mit einer Geldstrafe von bis zu € 50.000,–ahnden.

Außerdem gelten für das Versenden von E-Mails von der ACT-Übungsfirmenadresse folgende Regeln:

  • Tageslimit von maximal 200 E-Mail Empfänger pro Tag
  • maximal 20 Empfänger pro versendeter E-Mail

Kontakt

ACT Rechtsdienste
c/o ACT Die Servicestelle österreichischer Übungsfirmen
A-1010 Wien, Seilerstätte 5/8
Telefon: +43 670 652 6360
E-Mail: ACT Rechtsdienste