ACT Zollanmeldung

Zollabfertigungen im Übungsfirmenbetrieb

I. Zollanmeldung für ANFÄNGER

ACT Transport mit der Warenbeförderung beauftragen und im Zuge der Auftragserteilung die Zollanmeldung einreichen.

  1. Die Transport- und Zolldokumente werden mithilfe der Onlineformulare erstellt.
  2. Die Handelsrechnung hochladen.
  3. Die Frachtdokumente werden an die Zollbehörde weitergeleitet und die Lieferung gilt als zur Abfertigung angemeldet.

II. Zollanmeldung für FORTGESCHRITTENE (in der Praxis als e-zoll bekannt)

  1. Wahl des erforderlichen Zolldokumentes nach Versandart (Spedition, Paket, Post)
  2. Erstellung der Zolldokumente (Mustervorlagen und Ausfüllhilfe verwenden)
  3. Zollanmeldung beim ACT-Zollamt einreichen, Mail an miroslava.hoeger@act.at (Zolldokumente und Handelsrechnung als PDF Dokumente senden)
  4. Zollabgaben (beim Importgeschäft) überweisen und den Bescheid der Zollbehörde mit Geschäftsfall ablegen.

Ablauf einer Zollanmeldung

Zollanmeldung.online durch die ACT Spedition

Die einfachste und schnellste Art eine Zollanmeldung zu beantragenDie ACT Spedition führt im e-zoll Verfahren die elektronische Abgabe der Zollanmeldung für Ihre Übungsfirma durch.

Speditionsvollmacht ausfüllen und gemeinsam mit den erforderlichen Begleitdokumenten an ACT-Spedition miroslava.hoeger@act.at senden.

Speditionsvollmacht e-zoll

Benötigen Sie Hilfe? Hier eine Mustervorlage_Speditionsvollmacht e-Zoll

Zusätzliche Informationen zu der Abwicklung der Zollanmeldung durch ACT-Spedition finden Sie in folgenden Dokumenten:  e-zoll_Ausfuhr_EXPORT und e-zoll_Einfuhr_IMPORT

Informieren Sie sich über die ACT-Spedition und ihre Dienstleistung: Spedition und e-zoll Anmeldung

 

Zollabfertigung für Paketsendungen der ACT-Kurierdienste

Beim Versand von Sendungen mit Kurierdiensten (ACT Paketdienst) sind „Zolldokumente für Kurierdienste“ erforderlich.

Zollinhaltserklärung Paketdienst

Benötigen Sie Hilfe? Hier eine Mustervorlage_Zollinhaltserklärung Paketdienst

Zollabfertigung beim Postversand

Die Zollabfertigung der Postsendungen erfolgt mit Originaldokumenten der Post AG. Nach Art der Sendung unterscheiden wir zwischen

Briefsendung (Wert der Sendung unter 400 EUR) – Zollzettel CN 22

Postpaket – Aufgabeschein, Paketkarte CP 71, Zollerklärung CN 23

Benötigen Sie Hilfe? Hier eine Mustervorlage CN22_Zollzettel und CN23_CP71_Musterbeispiel

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie unter BMF-Postverkehr


Postversand – Ausfuhr

Für alle Postsendungen mit einem Warenwert über 1.000 Euro ist eine elektronische Zollanmeldung im ‚e-zoll‘ Verfahren erforderlich. Das ACT Zollamt / Zollstelle Post veranlasst die Ausfuhrabfertigung und erstellt das entsprechende Ausfuhrbegleitdokument.

Postversand – Einfuhr

Für Privatsendungen und für kommerzielle Waren bis zu einem Gesamtwert von 1.000 Euro ist für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr eine Zollinhaltserklärung des Absenders erforderlich. Fehlt die Zollinhaltserklärung oder wird die Wertgrenze bei kommerziellen Waren überschritten, ist jedenfalls die Abgabe einer förmlichen Zollanmeldung durch den Empfänger erforderlich.

Welche Warensendungen aus Nicht-EU-Staaten sind im Postversand abgabenfrei?

Seit 01.07.2021 gibt es keine 22 Euro-Freigrenze für Warenimporte aus Drittländern (Nicht-EU Ländern) mehr. Das bedeutet, dass jede Warensendung ab diesem Zeitpunkt dem jeweiligen Einfuhrumsatzsteuersatz unterliegt, unabhängig von ihrem Warenwert. Sendungen bis zu einem Warenwert von 150 Euro sind auch zollfrei. (siehe auch Online-Shopping).

Für private Geschenksendungen besteht die Abgabenfreiheit sogar bis zu einem Warenwert von 45 Euro.

Der Einfuhr dürfen keine Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen entgegenstehen.

Aktuelle Informationen zu Höchstmengen: Abgabenfreier Postversand nach Österreich

Kontakt

ACT Zollamt
Mag. Miroslava Höger
c/o ACT Die Servicestelle österreichischer Übungsfirmen
A-1010 Wien, Seilerstätte 5/8
Telefon: +43 670 652 6360
E-Mail: miroslava.hoeger@act.at