Informationen
Das ACT-Gericht ermöglicht es Übungsfirmen mit Sitz im Inland ihre, im Rahmen der Geschäftstätigkeit mit österreichischen Übungsfirmen entstandenen, ausstehenden Forderungen gerichtlich geltend zu machen und exekutiv einzutreiben.
Das Gerichtsverfahren ist dem staatlichen Verfahren nachgebildet und berücksichtigt die Besonderheiten der Übungsfirmentätigkeit. Der Ablauf erfolgt ausschließlich über ein ONLINE-Modul, die mündliche Streitverhandlung wird durch eine ACT-Gerichts-Chat-Verhandlung ersetzt.
Das Schulung.Gericht steht für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung, die nicht oder noch nicht in der Übungsfirma arbeiten und sich näher mit einem Gerichtsverfahren beschäftigen wollen.
Im ersten Teil geht es um die den Verfahrensablauf an sich, im zweiten Teil kann eine Mahnklage eingereicht werden.
ACT Gericht – Ablauf des Mahnverfahrens
- Sitz des ACT-Gerichts ist Wien mit Zuständigkeit für alle österreichischen Übungsfirmen
- Einzelrichterbesetzung
- Keine Streitwertbegrenzung
- Kein Rechtsmittelverfahren möglich
- Pauschaler Kostenersatz: 10% vom Streitwert
1. Die klagende Übungsfirma (Kläger) reicht über ein elektronisches Formular eine Mahnklage gegen eine andere Übungsfirma (Beklagter) beim ACT-Gericht ein.
2. Das ACT-Gericht erlässt einen Zahlungsbefehl, welcher per E-Mail an den Beklagten zugestellt wird. Die beklagte Übungsfirma hat die Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen Einspruch zu erheben .
3. Nach Ablauf der Einspruchsfrist ohne Einspruch des Beklagten sendet das ACT-Gericht eine Mitteilung über die Rechtswirksamkeit des Zahlungsbefehls per E-Mail an den Kläger und den Beklagten.
4. Nach Erhebung des Einspruchs dürch die beklagte ÜFA fordert das ACT-Gericht die beiden Parteien zur Vorlage der Beweisurkunden auf. Falls die klagende und beklagte ÜFA dieser Aufforderung nicht Folge leisten, ruht das Verfahren. (Faktischer Verfahrensstillstand).
5. Nach Sichtung der vorliegenden Urkunden kommt es zur Festlegung eines Gerichtstermins durch das ACT-Gericht.
6. Zum festgesetzten Zeitpunkt starten Richter, Parteien und Zeugen die Verhandlung, die per Videokonferenz über MS-Teams geführt wird.
7. Auf der Basis der Gerichtsverhandlung erlässt das ACT-Gericht ein klagsstattgebendes oder ein klagsabweisendes Urteil, das an die Parteien zugestellt wird. Im Falle eines klagsstattgebenden Urteils wird der Beklagte verurteilt, den geforderten Betrag, die Zinsen und die Gerichtskosten zu bezahlen.
Wird hingegen die Klage abgewiesen, so wird der Kläger dazu verurteilt die Gerichtskosten zu bezahlen.
8. Es folgt in jedem Fall – egal ob ein Zahlungsbefehl (siehe Punkt 3) oder ein Urteil rechtskräftig wird – eine Mitteilung über die Rechtswirksamkeit der Entscheidung (Zahlungsbefehl oder Urteil) durch das ACT-Gericht an beide Parteien.
9. Der Berechtigte (Kläger oder Beklagter – je nach Ausgang des Verfahrens) kann daraufhin Forderungsexekution beantragen. Dafür verwendet er wieder ein elektronisches Formular.
10. Bei korrektem Antrag bewilligt das ACT-Gericht die Forderungsexekution und trägt der Bank, als dem Drittschuldner auf, den Betrag vom Konto des Verpflichteten (Kläger oder Beklagter) auf das Konto des Berechtigten zu überweisen.
Film Mahnklage einreichen
Kontakt
Gericht – Lernen mit ACT
c/o ACT Die Servicestelle österreichischer Übungsfirmen
A-1010 Wien, Seilerstätte 5/8
Telefon: +43 670 652 6360
E-Mail: laura.garcia@act.at