Außenhandel – Lernen mit ACT

Außenhandel verstehen

Die Globalisierung lässt Landesgrenzen zunehmend verschwimmen. Der Handel mit anderen Ländern ist daher ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaft.

Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Übungsfirmen werden später in Export- oder Handelsunternehmen tätig sein und mit internationalen Geschäftsvorgängen konfrontiert sein.

Für innovative und exportorientierte Übungsfirmen gibt es zahlreiche Märkte mit großem Potenzial – man muss sie nur nutzen. Dabei unterstützt Sie ACT.

Was ist Außenhandel?

Außenhandel bezeichnet den grenzüberschreitenden Austausch von Gütern.

Aus Sicht eines EU-Mitgliedstaates unterscheidet man zwischen:
– Handel mit EU-Staaten
– Handel mit Drittstaaten

Handel mit einem EU-Staat

Innergemeinschaftliche Lieferung

Als INNERGEMEINSCHAFTLICHE LIEFERUNG bezeichnet man Lieferungen zwischen Unternehmerinnen/Unternehmern in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. zB: Warenlieferung von Österreich nach Deutschland


Eine Steuerbefreiung (keine Berechnung der Umsatzsteuer des Lieferlandes) hängt von Voraussetzungen lt. Art.7, Abs.1 UStG ab. Siehe dazu Steuer in EU


Die am Binnenmarkt beteiligten UnternehmerInnen übermitteln elektronisch im Verfahren Finanz.Online monatlich eine Zusammenfassende Meldung.  In der ZM sind die UID-Nummer jedes Abnehmers und die Summe der Bemessungsgrundlagen für jeden Abnehmer bekannt zu geben.

Vierteljährliche Abgabe und die Einreichung auf dem amtlichen Vordruck ZM Formular U13a ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. WKO


Jedes Unternehmen, das in einem bestimmten Umfang, mit EU – Staaten handelt muss eine INTRASTAT– Meldung abgeben.


Weitere Informationen siehe WKO-ig. Lieferung

Innergemeinschaftlicher Erwerb

wird ein Import aus einem EU-Staat INNERGEMEINSCHAFTLICHER ERWERB genannt. zB: Eine Warenlieferung von einem anderen Mitgliedstaat der EU nach Österreich.


Ein innergemeinschaftlicher (ig) Erwerb gegen Entgelt liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

· die Waren gelangen nachweislich von einem Mitgliedstaat in den anderen

· der Erwerber ist entweder ein Unternehmer, der den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt oder eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder nicht für ihr Unternehmen erwirbt

· der Lieferer ist Unternehmer, der gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens liefert und ist nicht als Kleinunternehmer umsatzsteuerbefreit

·  die Rechnung muss der Rechnungslegungsvorschrift im grenzüberschreitenden Warenverkehr entsprechen


Erwerbsteuer

Warenlieferungen innerhalb der EU erfolgen ohne Grenzformalitäten, der ig Erwerb ist mit der Umsatzsteuer auf den Erwerb (kurz Erwerbsteuer) zu besteuern. Mehr dazu siehe Steuer in EU


Weitere Informationen siehe WKO-ig. Erwerb

Handel mit einem Nicht EU-Staat

Der Warenverkehr mit Drittstaaten unterscheiden sich grundsätzlich von den vergleichsweise einfachen Lieferungen und Erwerben innerhalb der EU, da beim Handel mit Drittstaaten die Außengrenze der EU (und somit die Zollgrenze) überschritten wird.

Informationen für Einsteiger: Einfuhr, Ausfuhr, Begriffsbestimmungen

EXPORT

IMPORT

Rechnungslegung und Begleitdokumente

Nur eine mit allen notwendigen Daten versehene Handelsrechnung ermöglicht eine reibungslose Abwicklung des Außenhandelsgeschäftes.

Der Exporteur verwendet die Handelsrechnung für die zollamtliche Abfertigung in der Ausfuhr aus Österreich. Im Empfängerland dient sie amtlichen Zwecken. So verwendet sie der Importeur als Nachweis des Transaktionswertes zur Erstellung der Bemessungsgrundlage für Zoll und allfällige Steuern.

Zolltarifnummer: für die Suche nach der Warenbeschreibung (Warenbezeichnung) klicken Sie hier

Für den Export ist auch die Ausstellung von Begleitdokumenten erforderlich. Vielfach verlangt der Importstaat die Beglaubigung dieser Dokumente oder eine Bestätigung über den Warenursprung. (wko.at)

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Quiz Außenhandel und Fremdwährung

Weiterführende Links

Kontakt

Außenhandel – Lernen mit ACT
c/o ACT Die Servicestelle österreichischer Übungsfirmen
A-1010 Wien, Seilerstätte 5/8
Telefon: +43 670 652 6360
E-Mail: miroslava.hoeger@act.at