Zollwert

Die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Zollabgabe bei wertzollpflichtigen Waren.

Zollwert entspricht dem Wert einer Ware am Verbringungsort (Außengrenze der EU) und wird wie folgt ermittelt:

der tatsächlich gezahlte Preis + alle Zahlungen, die als Voraussetzung für den Verkauf der eingeführten Waren geleistet wurden (zB Transportkosten bis zur Außengrenze EU, Verpackungen, Transportversicherungen)