KI-Inhalte richtig kennzeichnen

Was gilt für Übungsfirmen?

Künstliche Intelligenz kann bei der Erstellung von Bildern, Videos, Texten oder Produktdarstellungen unterstützen. Doch nicht jeder KI-Einsatz muss gekennzeichnet werden.

Die wichtigste Regel:
Wirkt ein mit KI erstelltes oder verändertes Bild, Video oder Audio wie eine echte Aufnahme, muss die KI-Nutzung klar erkennbar sein.

Muss ich den Inhalt kennzeichnen?

Der schnelle KI-Check

Stellen Sie sich vor der Veröffentlichung drei Fragen:

1. Wurde der Inhalt mit KI erstellt oder wesentlich verändert?

Dazu zählen beispielsweise vollständig generierte Bilder, KI-Videos, künstliche Stimmen oder mit KI eingefügte und entfernte Bildinhalte.

2. Wirkt der Inhalt wie eine echte Aufnahme?

Könnten Nutzer·innen glauben, dass die dargestellten Personen, Produkte, Räume oder Ereignisse tatsächlich fotografiert oder gefilmt wurden?

3. Könnte dadurch ein falscher Eindruck entstehen?

Wird beispielsweise ein Produkt, ein Team, eine Veranstaltung oder ein Geschäftslokal gezeigt, das so nicht existiert?

Lautet die Antwort mehrmals „Ja“, muss der Inhalt gekennzeichnet werden.

Wo gehört die Kennzeichnung hin?

Social-Media-Post

Der Hinweis sollte direkt im Bild oder Video stehen. Zusätzlich kann er in der Caption angeführt werden.

Carousel

Jede betroffene Slide sollte gekennzeichnet werden.

Video oder Reel

Der Hinweis sollte zu Beginn gut sichtbar eingeblendet werden.

Audio oder KI-Stimme

Die Kennzeichnung sollte am Anfang hörbar oder gut sichtbar erfolgen.

Marketplace

Der Hinweis sollte direkt beim Produktbild oder in der Produktbeschreibung stehen.

Good to know

KI-Kennzeichnung ersetzt keine Quellenangabe

Wurden fremde Bilder, Texte oder Inhalte verwendet, müssen zusätzlich Urheberrecht und Nutzungsrechte beachtet werden.

Plattformen haben eigene Regeln

Instagram, TikTok, YouTube und andere Plattformen können zusätzliche Kennzeichnungen verlangen. Nutzen Sie daher auch die von der Plattform angebotenen KI-Hinweise.

Im Zweifel transparent bleiben

Eine freiwillige Kennzeichnung ist jederzeit möglich. Sie schafft Klarheit und stärkt das Vertrauen der Kund·innen und Geschäftspartner·innen.

Häufige Fragen

Muss jede mit ChatGPT erstellte Caption gekennzeichnet werden?

Nein. Wird ein Text geprüft, angepasst und von einer verantwortlichen Person freigegeben, ist normalerweise keine Kennzeichnung erforderlich.

Müssen alle KI-Bilder gekennzeichnet werden?

Nein. Entscheidend ist, ob das Bild realistisch wirkt und für eine echte Aufnahme gehalten werden könnte.

Eine klar erkennbare Illustration oder Grafik muss in der Regel nicht gekennzeichnet werden.

Was gilt für Canva?

Nicht das verwendete Programm entscheidet, sondern das Ergebnis.

Eine normale Canva-Grafik mit Text, Formen und Icons benötigt normalerweise keine Kennzeichnung. Ein mit KI erzeugtes fotorealistisches Bild kann hingegen kennzeichnungspflichtig sein.

Darf eine Übungsfirma künstliche Mitarbeiter·innen zeigen?

Ja, die Darstellung muss jedoch klar als KI-generiert erkennbar sein, wenn die Personen realistisch aussehen.

Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass es sich um echte Mitarbeiter·innen handelt.

Muss eine Collage aus echten Fotos gekennzeichnet werden?

Nein, wenn die Originalfotos nicht inhaltlich verändert wurden.

Werden mit KI Personen oder Gegenstände hinzugefügt oder entfernt, muss der Inhalt neu geprüft werden.

Müssen ältere Beiträge geändert werden?

Beiträge, die bereits vor dem 2. August 2026 veröffentlicht wurden, müssen grundsätzlich nicht automatisch nachträglich gekennzeichnet werden.

Bei einer erneuten Verwendung oder wesentlichen Bearbeitung sollte die Kennzeichnung jedoch geprüft werden.