Forderungsmanagement

Ein effizienties Forderungsmanagement hilft Ihrer Übungsfirma, offene Forderungen pünktlich zu bekommen. Dazu gehören das Erinnern an Zahlungen und im Notfall das Einreichen einer Mahnklage beim ACT.Gericht, wenn jemand nicht zahlt. So kann sichergestellt werden, dass Ihre Übungsfirma das zustehende Geld erhält.

Möglicher Mahnplan für Übungsfirmen

Ein Mahnplan hilft Ihrer Übungsfirma, ausstehende Zahlungen rechtzeitig einzufordern. Sie können Zahlungserinnerungen und Mahnungen geordnet versenden, um kommen so schneller an ihr Geld.

Mahnspesen

Mahnspesen sind Gebühren, die einem Schuldner im Falle einer verspäteten Zahlung oder bei einer Erinnerung zur Begleichung einer offenen Forderung in Rechnung gestellt werden. Sie dienen dazu, den Gläubiger für den zusätzlichen Aufwand durch die verspätete Zahlung zu entschädigen. Mahnspesen umfassen die Kosten für die Versendung von Mahnschreiben und Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Forderung.
Die Höhe der Mahnspesen muss vertraglich vereinbart werden.

B2B Regelungen

  • Vertragliche Freiheit: Im B2B-Bereich gibt es eine größere Freiheit zur Vereinbarung von Mahnspesen. Diese müssen jedoch im Vertrag klar vereinbart sein, ansonsten kann die Höhe strittig werden.
  • Höhe der Mahnspesen: Mahnspesen können in der Höhe frei vereinbart werden, müssen jedoch dem tatsächlichen Aufwand entsprechen.
  • Kaufmännische Gepflogenheiten: Es ist üblich, Mahnspesen von etwa 20 bis 40 Euro pro Mahnung zu verlangen, je nach Aufwand und Vereinbarung.

B2C Regelungen

  • Begrenzung der Mahnspesen: Im B2C-Bereich dürfen Mahnspesen nur jene Kosten abdecken, die tatsächlich im Zusammenhang mit der Mahnung entstanden sind. Es ist unzulässig, überhöhte oder pauschal festgelegte Mahnspesen zu verlangen, die den tatsächlichen Aufwand übersteigen.
  • Verbraucherschutzgesetz (KSchG): Das Konsumentenschutzgesetz regelt, dass Verbraucher vor unangemessen hohen Kosten geschützt werden müssen. Daher müssen Mahnspesen im Vorhinein klar und verständlich in den AGB oder im Vertrag aufgeführt werden.
  • Kostenaufteilung: Übliche Mahnspesen betragen in der Praxis oft zwischen 5 und 10 Euro pro Mahnung. Darüber hinausgehende Beträge können von Verbraucherschutzorganisationen als unzulässig beanstandet werden.

Verzugszinsen

Verzugszinsen sind Zinsen, die ein Gläubiger einem Schuldner berechnen kann, wenn dieser eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig leistet. Die Verzugszinsen sollen den Gläubiger für den finanziellen Nachteil entschädigen, der durch die verspätete Zahlung entsteht. Der Zinssatz für Verzugszinsen wird entweder vertraglich vereinbart oder richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben.

Die Verzugszinsen beginnen mit dem Tag, an dem die Zahlung fällig war und können bis zum vollständigen Ausgleich der Forderung anfallen.

B2B Regelungen

  • Gesetzliche Verzugszinsen: Laut dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) können Unternehmen im Falle eines Zahlungsverzugs ebenfalls Verzugszinsen verlangen. Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt hier 9,2 % über dem Basiszinssatz.
  • Vertragliche Regelungen: Es ist üblich, höhere Verzugszinsen zu vereinbaren, um den Ausfall von Zahlungen stärker zu sanktionieren. Hier können die Vertragspartner beliebige Zinsen festlegen, sofern dies vertraglich vereinbart ist.
  • Verzugszinsen bei längeren Zahlungsfristen: Der Verzugszinssatz kann für längere Zahlungsfristen noch höher ausfallen, da Unternehmen im B2B-Bereich oft mehr Flexibilität bei der Vertragsgestaltung haben. Auch Inkassokosten oder Mahngebühren können zusätzlich berechnet werden.

B2C Regelungen

  • Gesetzliche Verzugszinsen: Wenn eine Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt, können Verzugszinsen gemäß dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) verlangt werden. Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt 4 % über dem Basiszinssatz.
  • Vertragliche Regelungen: Unternehmen können im Vertrag höhere Verzugszinsen verlangen, jedoch muss dies ausdrücklich und transparent vereinbart werden. Auch hier dürfen die Zinsen jedoch nicht in einem unangemessen hohen Verhältnis zum tatsächlichen Verzug stehen.
  • Höchstgrenze: Wenn keine vertragliche Regelung getroffen wurde, gilt der gesetzliche Verzugszinssatz. Zusätzliche Mahnspesen oder andere Gebühren müssen ebenfalls gemäß den gesetzlichen Vorgaben fair und transparent berechnet werden.

Forderungen managen

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Welche der folgenden Aussagen über Mahnspesen ist korrekt?

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Wann darf ein Unternehmen Verzugszinsen verlangen?

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Welcher Zinssatz wird für Verzugszinsen angewendet, wenn es sich um ein Geschäft zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher handelt?

4 / 8

Wie hoch darf der gesetzliche Basiszinssatz für die Verzugszinsen in Österreich maximal sein?

5 / 8

Was kann eine Übungsfirma tun, wenn der Schuldner innerhalb von 30 Tagen nach einer Mahnung keine Zahlung leistet und keine Einigung erzielt wird?

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Welche der folgenden Mahnspesen ist im österreichischen Recht zulässig, wenn die Forderung in einem Mahnschreiben eingemahnt wird?

 

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Was ist der gesetzliche Verzugszinssatz in Österreich bei Geschäftstransaktionen zwischen Unternehmen (B2B), wenn keine Vereinbarung getroffen wurde?

8 / 8

Wie lange muss ein Unternehmen auf eine Zahlung warten, bevor es mit dem Mahnverfahren beginnen kann?

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