Werden Fotos im Marketplace oder auf der Webseite/Social Media Account einer Übungsfirma veröffentlicht, müssen der Schutz von Urheber- und Persönlichkeitsrechten beachtet werden.
Was ist ein Urheber?
Eine Person, die etwas Neues geschaffen hat, beispielsweise ein Foto/Bild, Text oder auch ein Musikstück.
Urheberrecht
Wer ein Foto/Bild erschafft, dem gehört es auch. Niemand sonst darf es ohne Erlaubnis des Fotografen verwenden. Das bedeutet, dass auch für die Verwendung für Übungsfirmenzwecke eine Erlaubnis des Urhebers vorliegen muss. Der Urheber kann eventuell verlangen, dass er als Rechteinhaber anzugeben ist.
Deshalb dürfen Fotos von Produkten oder Dienstleistungen nur dann verwendet werden, wenn der Urheber/Rechteinhaber seine Erlaubnis gegeben hat.
Persönlichkeitsrecht – Recht am eigenen Bild
Niemand darf ein Bild von einer Person veröffentlichen, ohne dass die abgebildete Person zustimmt.
Das bedeutet, dass Fotos von Übungsfirmenmitarbeiter/innen nur dann verwendet werden dürfen, wenn diese auch mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Das gilt selbstverständlich auch für Gruppenbilder, wo einzelne Personen erkennbar sind.
Lizenzfreie Fotos
Es gibt viele Webseiten, die lizenzfreie Fotos anbieten. Da jede Website ihre eigenen Nutzungsbedingungen hat, ist es wichtig diese auch zu beachten. Einige Anbieter erlauben die Verwendung von Bildern ohne Einschränkungen, andere verlangen eine Quellenangabe oder stellen andere Anforderungen.
Wichtig: Lizenzfrei bedeutet nicht unbedingt kostenlos. Manchmal muss eine Lizenz gekauft werden, um das Foto verwenden zu dürfen.
KI-generierte Bilder
- kein Urheberrecht für KI Bilder – rein von KI generierte Bilder sind nicht urheberrechtlich geschützt, da eine KI nicht als Urheber auftreten kann
- freie Nutzung von KI Bildern – KI generierte Werke haben keinen Urheber, daher dürfen diese Bilder frei verwendet und beliebig bearbeitet werden
Urheberrecht in der Übungsfirma
Warum ist das Urheberrecht in Übungsfirmen wichtig?
In Übungsfirmen werden oft Materialien, Texte und andere Inhalte erstellt, die urheberrechtlich geschützt sein können. Der Umgang mit diesen Werken muss rechtlich korrekt erfolgen, um Strafen und rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Verwendung von urheberrechtlich geschützten Materialien
Lizenz prüfen: Vor der Nutzung von fremden Materialien (Bilder, Texte, Musik, Software etc.) muss geprüft werden, ob diese urheberrechtlich geschützt sind und welche Lizenzbedingungen gelten.
Erlaubnis einholen: Wenn Materialien urheberrechtlich geschützt sind, muss die Erlaubnis des Urhebers oder Rechteinhabers eingeholt werden, entweder durch direkte Genehmigung oder durch Lizenzvereinbarungen.
Nutzung unter fairen Bedingungen: Manche Materialien können unter bestimmten Bedingungen (z. B. durch Creative Commons Lizenzen) kostenlos genutzt werden, aber auch hier müssen die Lizenzbedingungen beachtet werden.
Erstellung eigener Inhalte
Eigene Werke: In Übungsfirmen können eigene Inhalte erstellt werden, z. B. Produkte, Werbematerialien, oder Designs. Diese Werke sind automatisch urheberrechtlich geschützt, sobald sie eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen.
Kennzeichnung eigener Werke: Auch wenn ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, sollte es entsprechend gekennzeichnet werden (z. B. mit © und dem Jahr der Erstellung), um zu verdeutlichen, dass das Urheberrecht beim Ersteller liegt.
Verwendung von Open-Source-Inhalten
Open-Source-Software: Achten Sie darauf, die Lizenzbedingungen für Open-Source-Software zu verstehen. Diese erfordert häufig, dass die Quelle des Originals angegeben wird, wenn die Software verwendet oder verändert wird.
Kostenfreie Bilder und Musik: Es gibt viele Websites, die kostenlose Bilder, Musik oder andere Medien unter bestimmten Lizenzbedingungen (z. B. Creative Commons) anbieten. Diese sind oft für kommerzielle Nutzung zugelassen, erfordern aber eine genaue Beachtung der Lizenzbestimmungen.
Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen
Plagiat vermeiden: Kopieren Sie niemals Inhalte ohne Genehmigung, da dies eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Auch das Kopieren von Teilen eines Textes ohne ordnungsgemäße Quellenangabe ist unzulässig.
Verwendung von Zitaten: Wenn Sie ein Zitat oder einen Auszug aus einem urheberrechtlich geschützten Werk verwenden, stellen Sie sicher, dass dies im Einklang mit den Regeln für Zitate steht, und dass die Quelle korrekt angegeben wird.
Urheberrecht und Übungsfirmen
Markenrecht: Vermeiden Sie die Verwendung von Marken oder Logos anderer Firmen ohne Abklärung und Genehmigung. Das unbefugte Verwenden von Markenzeichen stellt eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
Zusammenarbeit mit externen Partnern: Wenn Sie Inhalte mit externen Partnern (z.B. Partnerfirma) erstellen oder verwenden, klären Sie im Voraus, wem die Rechte an den erstellten Materialien gehören.
Was tun bei einer Urheberrechtsverletzung?
Sofort handeln: Wenn eine Urheberrechtsverletzung festgestellt wird, ist es wichtig, schnell zu handeln, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu minimieren. Wenden Sie sich an den Urheberrechtsinhaber und suchen Sie nach einer einvernehmlichen Lösung.
Schulungen und Sensibilisierung: Es ist empfehlenswert, regelmäßig Schulungen in der Übungsfirma durchzuführen, um alle Mitarbeiter/innen zu den Themen Urheberrecht und Lizenzierung zu sensibilisieren.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Mag. Dr. Laura García