Einzelunternehmen & Finanzamt – So melden Sie Ihr Business richtig an

Liegen die jährlichen Umsätze unter 55.000 EUR inkl. USt., so ist keine Umsatzsteuer abzuführen und es kann im Gegenzug auch kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. 

Die Umsatzsteuerzahllast ist jeweils am 15. des zweitfolgenden Monats fällig. Für Einkommenssteuer und Umsatzsteuer ist das Finanzamt Österreich zuständig.