Anmeldung
Ab dem Zeitpunkt wo Sie Ihre Gewerbeberechtigung erhalten und Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen, Sie Sie sozialversichert. Die Gewerbebehörde meldet das der Sozialversicherung.
Gewerbetreibende sind in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung pflichtversichert.
Die Beitragsgrundlage ergibt sich aus den Einkünften abzüglich der Betriebsausgaben. Als Neuzugänger/in erhält man in den ersten beiden Kalenderjahren eine Begünstigung beim Krankenversicherungsbeitrag.

Was kostet die Sozialversicherung?
📌Hinweis: Es gibt eine Mindestbeitragsgrundlage (entspricht der Geringfügigkeitsgrenze), auch bei sehr geringen Einnahmen.

Ab dem dritten Jahr kommt es dann zu einer Nachbemessung aufgrund der steuerlich erzielten Gewinne.



Kleinunternehmerregelung
Kleingewerbetreibende sind Personen, deren jährlicher Gewinn € 6.613,20 (Wert für 2025) und Umsatz € 55.000,00 nicht übersteigt.
Sie können einen Antrag auf Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherung stellen, wenn sie in den letzten 60 Kalendermonaten nicht mehr als 12 Monate nach dem GSVG pflichtversichert waren. Zu beachten ist, dass man dann lediglich in der Unfallversicherung geschützt ist.
Leistungen aus der gewerblichen Sozialversicherung

Selbständigenvorsorge
Die Selbständigenvorsorge ist eine Art „Abfertigung neu“, um sich neben der gewerblichen Pensionsversicherung eine zweite Säule der Alterssicherung zu schaffen.
Dieses Modell ist freiwillig. Ein Beitrag von 1,53 % ist dafür in der Krankenversicherung zu leisten. Es ist dafür innerhalb von sechs Monaten eine Vorsorgekasse zu wählen.
Auszahlungsanspruch besteht bei Vorliegen von mindestens 36 Beitragsmonaten und frühestens nach zwei Jahren des Ruhens oder Zurücklegung der Gewerbeberechtigung.
