Informationen
Alle Übungsfirmen, die im ACT Firmenbuch eingetragen sind und ein Gewerbe betreiben, müssen eine Gewerbeberechtigung beantragen. Nach der Eintragung ist es jederzeit möglich einen Gewerberegisterauszug für die eigene Übungsfirma auszudrucken.
Bitte beachten Sie
Die Registrierung und regelmäßige Aktivierung Ihrer Übungsfirma im ACT Firmenverzeichnis sowie die Auswahl einer Branche stellen keine Gewerbeanmeldung dar und ersetzen diese auch nicht!
Die Gewerbeanmeldung ist ein zwingender Schritt, um die Geschäftstätigkeit Ihrer Übungsfirma offiziell zu legitimieren. Ohne eine ordnungsgemäße Anmeldung fehlen wichtige rechtliche Grundlagen, was im realen Geschäftsleben gravierende Konsequenzen haben kann.
Die Gewerbeanmeldung muss für jede Übungsfirma einmalig erledigt werden.
Überprüfen Sie, ob Ihre Übungsfirma bereits korrekt angemeldet ist. Falls nicht, holen Sie das bei der ACT Gewerbebehörde sofort nach. Falls Ihre Übungsfirma bereits eine gültige Gewerbeanmeldung hat, müssen Sie nichts tun.
Die ACT-Gewerbebehörde behält sich bei fehlerhaften Anträgen selbstständige Korrekturen vor.

Wollen Sie Änderungen Ihrer bereits aktiven Gewerbeanmeldung?
Folgende Änderungen können von der Übungsfirma selbständig durchgeführt werden:
✔ Änderung der Geschäftsführung
✔ Hinzufügen eines zusätzlichen Gewerbes
Bei Löschung eines nicht mehr benötigten Gewerbes wenden Sie sich bitte direkt per Mail an die ACT Gewerbebehörde.
Nach Prüfung Ihrer Angaben, werden die entsprechenden Einträge bzw. Änderungen vorgenommen.
Warum gibt es zwei Arten von Geschäftsführern?
In Österreich kann ein Unternehmen zwei verschiedene Geschäftsführer haben. Der handelsrechtliche Geschäftsführer kümmert sich darum, dass das Unternehmen nach außen vertreten wird und wirtschaftlich funktioniert. Der gewerberechtliche Geschäftsführer sorgt dafür, dass alle Regeln für das jeweilige Gewerbe eingehalten werden und er braucht dafür meist eine besondere Ausbildung oder einen Befähigungsnachweis.

Unterschied:
Gewerbeinhaber und Geschäftsführer
Der Gewerbeinhaber ist die Person oder das Unternehmen, das das Gewerbe besitzt.
Der gewerberechtliche Geschäftsführer ist die Person, die fachlich dafür verantwortlich ist, dass das Gewerbe korrekt ausgeübt wird.


Prozess Gewerbeanmeldung bei der ACT Gewerbebehörde
1. Vorbereitung der Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Dokumente bereit haben.
2. Antragstellung: Reichen Sie den Antrag auf Gewerbebehörde.online bei der Gewerbebehörde ein.
3. Prüfung des Antrags: Die Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen.
4. Erhalt der Gewerbeberechtigung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihre Gewerbeberechtigung.

Kontakt
ACT Gewerbebehörde
Mag. Michaela Ermischer
c/o ACT Die Servicestelle österreichischer Übungsfirmen
A-1010 Wien, Seilerstätte 5/8
Telefon: +43 670 652 6360
E-Mail: michaela.ermischer@act.at











