Informationen
Alle Übungsfirmen, die im ACT Firmenbuch eingetragen sind und ein Gewerbe betreiben, müssen eine Gewerbeberechtigung beantragen. Nach der Eintragung ist es jederzeit möglich einen Gewerberegisterauszug für die eigene Übungsfirma auszudrucken.
Bitte beachten Sie
Die Registrierung und regelmäßige Aktivierung Ihrer Übungsfirma im ACT Firmenbuch sowie die Auswahl einer Branche stellen keine Gewerbeanmeldung dar und ersetzen diese auch nicht!
Die Gewerbeanmeldung ist ein zwingender Schritt, um die Geschäftstätigkeit Ihrer Übungsfirma offiziell zu legitimieren. Ohne eine ordnungsgemäße Anmeldung fehlen wichtige rechtliche Grundlagen, was im realen Geschäftsleben gravierende Konsequenzen haben kann.
Überprüfen Sie, ob Ihre Übungsfirma bereits korrekt angemeldet ist. Falls nicht, holen Sie das bei der ACT Gewerbebehörde sofort nach.

Wollen Sie Änderungen Ihrer bereits aktiven Gewerbeanmeldung?
Folgende Änderungen sind möglich
✔ Änderung der Geschäftsführung
✔ Hinzufügen eines zusätzlichen Gewerbes
✔ Löschung eines nicht mehr gültigen Gewerbeeintrags
Dann wenden Sie sich mit Ihren Änderungswünschen direkt per Mail an die ACT Gewerbebehörde.
Nach Prüfung Ihrer Angaben, werden die entsprechenden Einträge vorgenommen.
Unterstützung zu
Gewerbebehörde.online
Bitte wählen Sie die Rechtsform Ihrer Übungsfirma aus – Sie werden zur entsprechenden Anleitung weitergeleitet
Prozess Gewerbeanmeldung bei der ACT Gewerbebehörde
1. Vorbereitung der Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Dokumente bereit haben.
2. Antragstellung: Reichen Sie den Antrag auf Gewerbebehörde.online bei der Gewerbebehörde ein.
3. Prüfung des Antrags: Die Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen.
4. Erhalt der Gewerbeberechtigung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihre Gewerbeberechtigung.

Kontakt
ACT Gewerbebehörde
Mag. Michaela Ermischer
c/o ACT Die Servicestelle österreichischer Übungsfirmen
A-1010 Wien, Seilerstätte 5/8
Telefon: +43 670 652 6360
E-Mail: michaela.ermischer@act.at