Informationen
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Neue Sätze seit 1.1 2024
Höchstbeitragsgrundlage: € 6.060,00 (Sonderzahlungen € 12.120,00)
Geringfügigkeitsgrenze: € 518,44 (Eineinhalbfache € 777,66)
Verrechnungsgruppen für verminderte Arbeitslosenversicherungsbeiträge:
Eink. bis € 1.951, 0 %
Eink. von € 1.951,– bis € 2.128,– 1 %
Eink. über € 2.128,01– bis € 2.306,– 2 %
NEU: Eink. über € 2306,00 2,95 %
Der Gesamtbeitragssatz für 2024 beträgt 39,05 %.
Service-Entgelt für die e-card (fällig erst im November 2024 für das Jahr 2025) 13,80 € pro Mitarbeiter/in.
Seit 01.01.2023: Der Unfallversicherungsbeitrag wurde mit 1.1.2023 von 1,2% auf 1,1 % gesenkt!!!
Sozialversicherung Downloads
NEU: Die Dienstgeberabgabe wird um drei Prozent erhöht.
Diese müssen ArbeitgeberInnen mit geringfügig Beschäftigten abführen, sofern die Lohnsumme aller geringfügig Angestellten den Betrag von 777,66 Euro (2024) übersteigt. Die Abgabe lag 2023 bei 16,4 Prozent und steigt 2024 auf 19,4 Prozent.
Für Überweisungen der Kommunalsteuer finden Sie nachfolgend die Kontoverbindung der Stadtkasse: ACT-Bank: IBAN: AT 489900000100004220, BIC: ACTBATW0 (0=Null)
KRANKENKASSA-ZAHLSCHEIN von der ACT-Bank verwenden und DG-Kontonummer angeben!
Nur so können die Beitragszahlungen berücksichtigt werden und Ihrem jeweiligen Dienstgeberkonto zugeordnet werden.
Wenn Sie einen EINZIEHUNGSAUFTRAG einrichten möchten, so müssen Sie das bei der Sozialversicherung UND bei der ACT Bank bekanntgeben (jeweils im online Bereich)!!!
Rechtzeitig seine Arbeiten erledigen, ist besonders im Bereich der Sozialversicherung sehr wichtig. Hier sind mehrere Fristen genau einzuhalten.
Am 7.jeden Monats | werden die Einziehungsaufträge, die bei der sv.online UND bei Ihrer Bank eingerichtet sind, vorgenommen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Bankkonto gedeckt ist. |
Am 15.jeden Monats | Sowohl der Dienstgeberanteil als auch der Dienstnehmeranteil sind spätestens bis zum 15. des nächsten Monats gesammelt für alle Mitarbeiter*innen an die ACT Sozialversicherung zu überweisen. |
Am 24.jeden Monats | werden die mBGM verarbeitet und die Beträge des vorletzten Monats auf Ihr sv.online Konto gebucht. |
Am Ende jeden Monats | muss die mBGM für alle angemeldeten Mitarbeiter/innen mittels ELDA an die ACT Sozialversicherung gesendet werden. |
Bitte alle angemeldeten Mitarbeiter/innen mittels ELDA von der Krankenkasse am Ende des Übungsfirmenjahres abmelden.
Es gibt kein ruhend stellen mehr – die Dienstgeberkonten müssen nicht mehr zu Beginn des Übungsfirmenjahres aktiviert werden.
Kontakt
ACT Sozialversicherung
Mag. Susanna Weiss
c/o ACT Die Servicestelle österreichischer Übungsfirmen
A-1010 Wien, Seilerstätte 5/8
Telefon: +43 670 652 6360
E-Mail: susanna.weiss@act.at