Aufnahmekriterien für die Aufnahme einer Übungsfirma

  • Es gibt keine körperlichen Waren und keine Barverkäufe/kein Bargeld (keine Juniorfirma).
  • Das Arbeiten in der Übungsfirma ist ab der Sekundarstufe II vorgesehen.
  • Die Übungsfirma ist keine rechtliche Hülle für Projekte aller Art. Sie ist kein Lernbüro und auch kein Unterrichtsmodell,  das nur etwaige Teilbereiche der Übungsfirma abbildet.
  • Geschäftskontakte müssen zum überwiegenden Teil mit schulexternen Übungsfirmen abgewickelt werden.
  • Das qualitätsvolle Abwickeln von Geschäftsfällen (Anfrage bis Zahlung) mit anderen Übungsfirmen muss gewährleistet sein.
  • Die Basisdienstleistungen von ACT (Bank, Sozialversicherung, Finanzamt, Firmenbuch) müssen regelmäßig in Anspruch genommen werden.
  • Arbeiten müssen mit den gängigen Softwareprogrammen, im Netzwerk, mit aktuellen Kommunikationstools abgewickelt werden.
  • Die Nachhaltigkeit der Übungsfirma muss gewährleistet werden; sie wird für einen langfristigen Zeitraum (über mehrere Jahre) gegründet.

ACT behält sich vor, Unterlagen zum Nachweis der Kriterien anzufordern.