Betriebsanlagengenehmigung

Eine Betriebsanlagengenehmigung ist eine spezielle Erlaubnis, die ein Unternehmen braucht, wenn es Maschinen, Werkstätten oder Anlagen betreibt, die Auswirkungen auf die Umwelt oder die Nachbarschaft haben könnten.

❗ Die Gewerbeberechtigung erlaubt ein Geschäft zu eröffnen und zu betreiben, aber sobald Maschinen laufen, Chemikalien verwendet werden oder Lärm, Geruch oder Rauch entstehen können, braucht man zusätzlich die Betriebsanlagengenehmigung.

Warum ist das wichtig?
– Damit die Sicherheit für Mitarbeiter/innen, Kund/innen und Nachbar/innen gewährleistet ist
– Damit die Umwelt geschützt wird (z. B. durch Filteranlagen, Lärmschutz, Abfallentsorgung)
– Damit es keine Probleme mit Lärm, Gerüchen oder Gefahrenstoffen gibt

Die Betriebsanlagengenehmigung sorgt dafür, dass ein Betrieb sicher, umweltfreundlich und ohne Störungen für die Umgebung geführt werden kann.

Grafik zur Betriebsanlagengenehmigung mit einem Fabrikgebäude und einem Schornstein.

Rechtlicher Rahmen

Für eine Betriebsanlagengenehmigung gibt es in Österreich klare gesetzliche Regelungen.

Gewerbeordnung (GewO): Regelt, wann eine Betriebsanlage genehmigt werden muss und welche Anforderungen (z. B. Sicherheit, Umweltschutz) gelten

Bauordnung der Bundesländer: Regelt bauliche Vorschriften (z. B. Brandschutz, Fluchtwege, Baupläne)

In Wien ist das Magistrat ansonsten die Bezirkshauptmannschaft (BH) zuständig.

Die Behörden prüfen, ob ein Betrieb sicher und gesetzeskonform ist, bevor er starten darf.

❗Ohne die Genehmigung darf eine Betriebsanlage nicht in Betrieb genommen werden

Unterschied zur Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung erlaubt ein Gewerbe offiziell auszuüben (z. B. ein Geschäft eröffnen, Dienstleistungen anbieten). Ohne Gewerbeanmeldung darf man kein Unternehmen betreiben.

Die Betriebsanlagengenehmigung kommt zusätzlich dazu, wenn ein Unternehmen eine Anlage betreibt, die Auswirkungen auf die Umwelt, Sicherheit oder Nachbarschaft haben kann.

Sie prüft z. B. Lärm, Rauch, Gerüche, Gefahrstoffe oder technische Anlagen. Nur wenn diese Aspekte sicher sind, darf die Anlage betrieben werden.

Notizblatt mit Informationen zur Gewerbeanmeldung und Betriebsanlagengenehmigung in deutscher Sprache.
Text über Genehmigungspflicht für Betriebsanlagen mit verschiedenen Kriterien auf einem weißen Hintergrund.
Liste typischer Beispiele für genehmigungspflichtige Anlagen in verschiedenen Branchen.
Text über Genehmigungspflichten für reine Büro- und Kleinbetriebe ohne besondere Maschinen oder Emissionen.

Brauchen Handelsbetriebe eine Betriebsanlagengenehmigung?

Text über Handelsbetriebe mit verschiedenen Beispielen und Bedingungen in einer grafischen Darstellung.
Text über Handelsbetriebe, die keine besonderen Emissionen oder Gefahren aufweisen.

Branchenbeurteilung

Branchen, bei denen eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich

Branchen, die eventuell genehmigungspflichtig sind

Branchen, die keine Betriebsanlagengenehmigung benötigen