Bankkredite

Kredite gibt es hauptsächlich in folgenden Formen:

  • Betriebsmittelkredite
  • Investitionskredite
  • Bankgarantien

Welche Finanzierungsform am besten geeignet ist, hängt davon ab, wofür der Kredit dienen soll. Bei jeder Kreditanfrage muss daher der Bank mitgeteilt werden, wofür der Kredit bestimmt ist.

Kreditverträge werden von der Bank als Kreditgeberin und von den Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern firmenmäßig gefertigt. Ebenso unterschreiben sämtliche etwaige MitschuldnerInnen.


Betriebsmittelkredit

Der Betriebsmittelkredit dient zur Steigerung der Liquidität für den laufenden Geschäftsbetrieb. Der Kredit erlaubt es, Sonderangebote sofort anzunehmen und günstigere Zahlungsbedingungen, Preisnachlässe, Skonti etc. auszunützen.

Der Betriebsmittelkredit wird über das Geschäftskonto als Überziehungsrahmen zur Verfügung gestellt.

KreditnehmerInnen können das Konto immer wieder bis zur Höhe des vereinbarten Rahmens überziehen (revolvierend ausnützen).

Eingänge auf dem Konto, vor allem aus der Zahlung von KundInnen, senken den Schuldsaldo, Gehaltszahlungen an MitarbeiterInnen, Überweisung an LieferantInnen, Finanzamt, Krankenkasse etc. lassen ihn wieder ansteigen.

Die fällig werdenden Zinsen müssen im Kreditrahmen Deckung finden.

Es gibt keine Rückzahlungsraten. Der Kreditvertrag legt zwar eine Gültigkeitsdauer (bis auf weiteres, längstens bis ……) fest, der Kredit wird aber bei ordnungsgemäßer Abwicklung und einer gesunden Entwicklung des Unternehmens regelmäßig verlängert.

In der realen Bankenwelt können Betriebsmittelkredite auch ohne schriftliche Vereinbarung als einfacher Überziehungsrahmen formlos eingeräumt werden. Im Übungsdfirmengeschäft werden aber keine formlosen Überziehungsrahmen eingeräumt.


Investitionskredit

Der Investitionskredit dient zur Anschaffung von Büroeinrichtung, Liegenschaften, Fuhrpark, Maschinen etc.

Dieser Kredit ist ein einmalig ausnützbarer Kredit, der Kreditbetrag (die Kreditvaluta) wird von einem eigenen Kreditkonto auf das laufende Geschäftskonto gutgeschrieben. Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten werden fix vereinbart.

In einem Kreditvertrag werden Kredithöhe, Verzinsung, Spesen, Rechtsgebühr, Datum des Rückzahlungsbeginnes, Fälligkeit der jeweiligen Raten (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich), Ratenhöhe und Endfälligkeit vereinbart.


Garantiekredit

Bei Garantiekrediten verpflichtet sich die Bank durch eine schriftliche Erklärung (Bankgarantie) selbst, an Stelle Ihres/Ihrer Kunden/Kundin unverzüglich ohne jeden Einspruch Zahlung zu leisten, wenn die in der Bankgarantie genauest beschriebenen Bedingungen eingetreten sind.

Meist handelt es sich dabei darum, dass einen Zahlung oder Leistung, die in der Bankgarantie beschrieben ist, nicht zeitgerecht oder vollständig erbracht worden und daher ersatzweise durch die Bank zu leisten ist .


Voraussetzungen für die Einräumung von Krediten jeder Art

KreditwerberInnen müssen anlässlich des Kreditantrages eine der Kredithöhe entsprechende Bonität nachweisen oder entsprechende Sicherheiten anbieten.


Bonitätsnachweis

Unter Bonität versteht man im Bankgeschäft, dass jemand fähig und auch willens ist, einen Kredit entsprechend dem Kreditvertrag zurückzuzahlen. Unternehmen legen zum Nachweis der Bonität vor allem die drei letzten Jahresabschlüsse (Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung), aus denen die Kapitalausstattung (Eigen- und Fremdkapital) und die Ertragslage (Gewinn/Verlust) ersichtlich sind.

Die aus den Jahresanschlüssen errechneten betrieblichen Kennzahlen dienen neben anderen Informationen über den Zustand des Unternehmens dazu, dessen Bonität zu beurteilen.

Drei aufeinander folgende Jahresabschlüsse sind deshalb erforderlich, weil nur so die künftige Entwicklung des Unternehmens abgeschätzt werden kann.

Ferner muss durch die letzten Lastschriftanzeigen von Finanzamt und Krankenkasse nachgewiesen werden, dass keine Zahlungsrückstände bestehen.


Sicherheiten

Als Sicherheiten kommen in Frage:

  • Pfandrechte an Liegenschaften (Hypotheken) des Unternehmens oder von Dritten.
  • Abtretung von Forderung an KundInnen. .
  • Bürgschaften durch GesellschafterInnen und Dritte.
  • Bankgarantien, die von Dritten über deren Hausbank zugunsten der Übungsfirma eingeräumt worden sind.

Sicherheiten werden im Übungsfirmengeschäft nicht dargestellt.


Kreditzinsen

Die Höhe der Kreditzinsden orientiert sich am EURIBOR 3M, auf den ein Aufschlag, im Übungsfirmenbereich sind das 3%, aufgeschlagen wird.


Was ist der EURIBOR? (Quelle. Österreichische Nationalbank www.oenb.at)

Der EURIBOR ist ein repräsentativer Zwischenbanken-Zinssatz für Termingelder in Euro mit einer Laufzeit von 1 Woche bis zu 12 Monaten. Er dient als Referenz für viele Finanzprodukte wie Spareinlagen oder Kredite, wobei bei mKrediten ein Auschlag erfolgt, der von der Binität des Kunden abhägig ist (z. B. x Prozentpunkt Aufschlag auf den Dreimonats-EURIBOR).


Alternative zum Bankkredit

Reicht das Guthaben auf dem Konto der Übungsfirma für den Geschäftsbetrieb nicht aus, können Gesellschafterinnen/Gesellschafter bzw. Unternehmerinnen/Unternehmer eine Kapitaleinlage vornehmen und dazu eine Bareinzahlung machen. Eine weitere Möglichkeit wäre einen Antrag auf Einräumung eines Überziehungsrahmens über das Antragssystem einzureichen.