Internationale Bankgeschäfte

Wie zahle ich ausländischen Lieferanten?

Auslandsüberweisung

Voraussetzung für den grenzüberschreitenden (‚internationalen‘) Zahlungsverkehr durch Überweisungen ist, dass die zahlungspflichtige Übungsfirma (Käuferin) ein Konto bei der ACT Bank und die ausländische Übungsfirma (Verkäuferin) ein Bankkonto bei einer am internationalem Clearing, dem Datenaustausch im Zahlungsverkehr, teilnehmenden virtuellen Bank unterhält. So kann über das von den oben genannten Banken zur Verfügung gestellte Onlinebanking eine Auslandsüberweisung bzw. eine SEPA-Überweisung getätigt werden.

Die ausländischen Banken, die mit der ACT-Bank clearen, d. h. Überweisungsdaten austauschen, finden sich in der rechten Auswahlleiste der Masken Auslandsüberweisung (www.act.at -> Bank.online). Bei der Eingabe der Überweisungsdaten muss unbedingt die gewünschte Bank markiert werden, damit die Überweisung richtig weitergeleitet werden kann.

Auslandsüberweisungen an andere Banken als jene, die in der oben angeführten Auswahlmaske enthalten sind, insbesondere solche in die Staaten Südosteuropas, sind wohl möglich, können aber nicht im Wege des Onlinebanking abgewickelt werden. Wie solche Überweisungen abzuwickeln sind, kann bei Bedarf bei der ACT-Bank nachgefragt werden.

Die Information über IBAN und BIC sollte dem Rechnungsformular des ausländischen Verkäufers zu entnehmen sein – wenn nicht, dann sind sie direkt beim Geschäftspartner zu erfragen. Es gibt kein Verzeichnis der IBANs.

Die eigene IBAN kann von der Übungsfirma selbst im Onlinebanking abgerufen werden (www.act.at -> Bank -> Onlinebanking -> IBAN).

ACT Messen

Zahlung mittels Schecks

Schecks werden nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der Bank als Zahlungsmittel akzeptiert.

Bankgebühren

Bei jeder Überweisung werden Gebühren verrechnet, die das Entgelt für die erbrachte Dienstleistung darstellen. Das gilt auch für den Scheckverkehr.

Die Gebühren richten sich bei Auslandszahlungen danach, ob auf der Seite des Auftraggebers die IBAN der empfangenden Übungsfirma der BIC der Empfängerbank verwendet wird.(Siehe Bankhandbuch online in www.act.at -> Bank.online -> Handbuch/Hilfe -> Merkblatt IBAN, BIC und EU-Binnenzahlungsverkehr“).Bei Auslandsüberweisungen/IBAN werden die Inlandsspesen (EUR 0,36 pro Geschäftsfall) verrechnet. Auslandsüberweisungen ohne IBAN kosten deutlich mehr (betragsabhängig, aber zumindest EUR 9,44).

Bei Scheckzahlungen gibt es die IBAN-Begünstigung nicht.