SEPA – IBAN, BIC/SWIFT

Was bedeutet SEPA?

SEPA (Single Euro Payments Area) ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsstandard, mit welchem die Abwicklung von inländischen und grenzüberschreitenden Euro-Überweisungen sowie Kartenzahlungen innerhalb von Europa vereinheitlicht wird.

Im Januar 2008 startete SEPA in den EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz.

Jedes Finanzinstitut entscheidet dabei individuell über Teilnahme und Zeitpunkt des Beitritts.

Der Geschäftszahlungsverkehr musste bis zum 1. August 2014 umgestellt sein. (Bei Überweisungen von Verbrauchern galt die Frist bis 1.2.2016.)


Die ACT-Bank hat mit der Einführung von “bank.online.neu” im September 2009 SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften in ihr Leistungsangebot übernommen.

Gleichzeitig wurde die „Auslandsüberweisung IBAN“, auch „EU-Binnenzahlung“ genannt, aus dem Angebot genommen. Damit ist für die spesenbegünstigten Überweisungen die betragliche Begrenzung von EUR 50.000,00 gefallen.


Eigenschaften der SEPA-Überweisungen

  • SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften unterliegen den Spesen des Inlandszahlungsverkehrs.
  • Abwicklungsdauer: Ausführung des Zahlungsauftrags (Kontobelastung) und Gutschrift beim Empfänger innerhalb von maximal drei Bankarbeitstagen.
  • Gutschrift ohne Abzug von Fremdkosten: Keine Abzüge vom Überweisungsbetrag durch Weiterleitungsbanken.
  • Transparente Spesenregelung: Spesenerhebung durch Auftraggeber- und Empfängerbank nur gegenüber eigenem Kunden.
  • Automatisierung und Optimierung: Durch ein einheitliches europäisches Format für die
    Übermittlung kann die gesamte Zahlungsverkehrskette optimiert und automatisiert werden.

Voraussetzungen für eine SEPA-Überweisung

  • Angabe von IBAN des Empfängers und BIC der Empfängerbank
  • Überweisungswährung Euro
  • Empfängerbank ist SEPA-Teilnehmerin
  • Spesenoption ‚geteilte Spesen‘ (Shared = SHA, d. h. Empfänger und Auftraggeber bezahlen jeweils die beim eigenen Finanzinstitut anfallenden Spesen)
  • Überweisung ohne spezielle Weisung, wie z. B. ‚Express-Zahlung‘
ACT Messen

Was ist weiters zu berücksichtigen?

Die Bank nimmt Gutschriften lediglich gestützt auf die im Zahlungsauftrag genannte IBAN vor. Ein Abgleich der IBAN mit Name und Adresse des Zahlungsempfängers wird grundsätzlich nicht vorgenommen, wobei die Bank sich vorbehält, nach eigenem Ermessen dennoch einen solchen Abgleich vorzunehmen.


IBAN

Die IBAN (International Bank Account Number) ist die internationale Darstellung der Kontonummer und der Bank. Sie wurde vom Europäischen Komitee für Banken-Standards – European Committee for Banking Standards, ECBS – entwickelt und dient der Vereinfachung der Auftragsabwicklung im europäischen Zahlungsverkehr.

Die IBAN besteht aus dem ISO-Länderkennzeichen, einer zweistelligen Prüfziffer, sowie Bankinformationen und der Kontonummer. In Abhängigkeit von länderspezifischen Gegebenheiten kann die IBAN bis zu 34 Stellen umfassen. In Österreich ist sie 20 Stellen lang.

Die IBAN zu dem konkreten Kundenkonto wird nach der Anmeldung unter beim Punkt IBAN unter „Kontoübersicht“ unmittelbar neben der Kontonummer angezeigt.

Beim Anschreiben von IBAN und BIC ist darauf zu achten, ob ein Zeichen ein Großbuchstabe „O“ oder die Ziffer „0“ darstellt.

BIC

Der BIC (Business Identifier Code) ist ein weltweit geltender Code für die eindeutige Identifizierung einer Bank.

Der BIC (ist gleich SWIFT-Code) der ACT-Bank wird in „bank online neu“ noch vor der Anmeldung unter „Info“ -> „Bankdaten“ gemeinsam mit der nationalen Bankleitzahl angezeigt.

Beim Anschreiben von IBAN und BIC ist darauf zu achten, ob ein Zeichen ein Großbuchstabe „O“ oder die Ziffer „0“ darstellt.


Zielländer für den SEPA-Auslandsverkehr

Zielländer für EU-Standard-Überweisungen:

Laut UniCredit Bank Austria sind folgende Länder mögliche SEPA-Zielländer (Stand Juni 2010).

Mitgliedstaaten der EU, auch solche außerhalb der Währungsunion:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland (inkl. Aland Inseln), Frankreich (inkl. Französisch Guyana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, Saint-Pierre-et-Miquelon), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal (inkl. Azoren und Madeira), Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien (inkl. kanarische Inseln, Ceuta, Meliia), Tschechische Republik, Ungarn, Zypern

Mitgliedstaaten des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum):
Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz

Euro-Staaten, die weder Mitglied der EU noch des EWR sind:
Andorra (einseitig erklärt), Großbritannien (inkl. Gibraltar), Guernsey, Isle of Man, Jersey, Kosovo (einseitig erklärt), Monaco, Montenegro, San Marino, Vatikanstaat

Großbritannien ist weiterhin über SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften erreichbar, jedoch sind die Zahlungen nicht mehr preisreguliert und die Bestimmungen der EU-Geldtransferverordnung für Nicht-EWR-Staaten sind einzuhalten. Somit werden die aktuellen Auslandsspesen verrechnet.