International verkaufen. Zahlung absichern. Kosten zurückholen.
Sie verkaufen Waren oder Dienstleistungen an eine Übungsfirma im Ausland? Mit der ACT Exportgarantie können Sie Ihre Forderung gegen einen möglichen Zahlungsausfall absichern.
Die Exportgarantie muss vor der Lieferung beantragt werden. Im Förderzeitraum erstattet Ihnen die ACT Wirtschaftskammer die Kosten einer genehmigten ACT Exportgarantie. So können Sie ein internationales Geschäft absichern und gleichzeitig den professionellen Umgang mit Risiken kennenlernen.

Was wird gefördert?
Die ACT Wirtschaftskammer erstattet Ihnen die tatsächlich verrechneten Kosten einer genehmigten ACT Exportgarantie:
- die Bearbeitungsgebühr
- das Garantieentgelt
Die Rückerstattung erfolgt auf das ACT-Bankkonto Ihrer Übungsfirma.
Voraussetzungen
Ihre Übungsfirma kann den Exportgarantie-Bonus beantragen, wenn
- Ihr Kunde eine Übungsfirma mit Sitz im Ausland ist
- Sie die ACT Exportgarantie vor der Lieferung beantragt haben
- die Exportgarantie von ACT genehmigt wurde
- die Bearbeitungsgebühr und das Garantieentgelt von Ihrem ACT-Bankkonto abgebucht wurden und
- die Garantieerklärung innerhalb des Förderzeitraums ausgestellt wurde
Im Förderzeitraum können beliebig viele Exportgarantien gefördert werden.
So funktioniert es
1. Internationales Geschäft vereinbaren
Sie schließen ein Exportgeschäft mit einer Übungsfirma im Ausland ab.
2. Exportgarantie beantragen
Beantragen Sie die ACT Exportgarantie unbedingt vor der Lieferung.
3. Genehmigung abwarten und SEPA-Lastschriftmandat erteilen
Nach der Genehmigung erhalten Sie die Garantieerklärung. Erteilen Sie gleich ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Kosten werden dann von Ihrem ACT Bankkonto abgebucht.
4. Förderung beantragen
Füllen Sie das kurze Onlineformular aus und laden Sie die erforderlichen Nachweise (Kontoauszug mit abgebuchten Kosten) hoch.
5. Kosten zurückerhalten
Nach Prüfung Ihres Antrags werden die förderbaren Kosten auf das ACT Bankkonto Ihrer Übungsfirma überwiesen.
Diese Nachweise benötigen Sie
Einen Screenshot oder Kontoauszug, auf dem die Abbuchung der Bearbeitungsgebühr und des Garantieentgelts ersichtlich ist
Zeitraum für die Antragstellung
01.10.2026 bis 31.07.2027
Kontakt
Mag. Michaela Ermischer
ACT Servicestelle österreichischer Übungsfirmen
A-1010 Wien, Seilerstätte 5/8
Telefon: +43 670 652 6360
E-Mail: michaela.ermischer@act.at










