Rechnungslegung und Begleitdokumente

Nur eine mit allen notwendigen Daten versehene Handelsrechnung ermöglicht eine reibungslose Abwicklung des Außenhandelsgeschäftes.

Der Exporteur verwendet die Handelsrechnung für die zollamtliche Abfertigung in der Ausfuhr aus Österreich. Im Empfängerland dient sie amtlichen Zwecken. So verwendet sie der Importeur als Nachweis des Transaktionswertes zur Erstellung der Bemessungsgrundlage für Zoll und allfällige Steuern.

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Für den Export ist auch die Ausstellung von Begleitdokumenten erforderlich. Vielfach verlangt der Importstaat die Beglaubigung dieser Dokumente oder eine Bestätigung über den Warenursprung. (wko.at)