E-Commerce Gesetz

Das E-Commerce-Gesetz (ECG) gilt in Österreich und setzt die EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr um.

Ist das ECG für Übungsfirmen wichtig?

Das ECG gilt immer, wenn elektronische Geschäfte abgewickelt werden. Konkret steht österreichischen Übungsfirmen als Verkaufsplattform der internationalen Marketplace (B2B) zur Verfügung.

Ausschließlich als Ergänzung können Übungsfirmen ihre Waren und Dienstleistungen in der ACTion Mall (B2C Shop) anbieten.

Welche Pflichten gelten im Bereich B2B und B2C?

Informationspflichten: Betreiber eines Shops müssen klar und verständlich Informationen zu ihrem Unternehmen bereitstellen (z. B. Impressumspflicht).

Elektronische Vertragsabschlüsse: Verträge im E-Commerce sind rechtsverbindlich, wenn alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Haftung für Inhalte: Betreiber haften für ihre eigenen Inhalte und müssen sich an wettbewerbsrechtliche Vorgaben halten.

Datenschutz & Sicherheit: DSGVO-Vorgaben müssen immer eingehalten werden.

Grafik mit vier farbigen Kästen, die Pflichten für Betreiber von Webshops darstellen.

Was gilt nur für B2C?

Widerrufsrecht: Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Besondere Schutzvorschriften: Preisangabenverordnung, Pflicht zur aktiven Bestätigung von AGBs etc. gelten nur für Verbraucher.

Grafik, die rechtliche Regelungen für B2C und B2B vergleicht, mit Fokus auf Widerrufsrecht und Schutzvorschriften.
Logo des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Schwarz und Orange.
Logo von Eldo@ in blauer Schrift mit einem stilisierten '@' Zeichen.
Logo von LKW Walter in blauer Schrift auf weißem Hintergrund.
Logo von helloCash mit einem blauen Standortsymbol und grauem Schriftzug.
Logo von Rail Cargo Austria mit dem Slogan 'ein Unternehmen der ÖBB'.
Logo von QeKB in blauer Schrift mit stilisiertem 'e' und 'K' im Design.
Logo von Card Complete mit blauen und gelben Elementen auf weißem Hintergrund.
Logo des Wirtschafts-Magazins 'Gewinn' in blauer und roter Schrift.
Fairtrade-Logo mit stilisiertem Mensch und zwei Farben in einem Kreis.
Logo von Lohnbot mit einem stilisierten Roboter in Anzug und Krawatte.