Einkäufe innerhalb der EU unterliegen der Erwerbsteuer. Es gilt das Bestimmungslandprinzip.
Die Erwerbsteuer ist auch speziell in der Umsatzsteuervoranmeldung auszuweisen.
Damit der innergemeinschaftliche Erwerb umsatzsteuerfrei ist, ist die Angabe der UID Nummer in der Rechnung nötig.
Eine Übersicht über den kompletten Einkaufsprozess von innergemeinschaftlichen Erwerben, unterstützt durch ACT, wird Sie überzeugen.


Wenn Ihre Übungsfirma Waren aus einem Land außerhalb der EU bezieht, unterliegt der Einkauf der Einfuhrumsatzsteuer.
Übungsfirmen führen die Einfuhrumsatzsteuer direkt in der Umsatzsteuervoranmeldung an.
Es gilt das Bestimmungslandprinzip.
Bei einem Import sind auch Zölle zu entrichten. Übungsfirmen erfahren alle nötigen Informationen beim ACT Zollamt.
Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittstaat wird für die Zollanmeldung eine EORI Nummer benötigt.
Der Einkaufsprozess für Importe, unterstützt durch ACT, bietet eine gute Unterstützung für alle erforderlichen Schritte an.