Datenschutz in der Übungsfirma

Datenschutz ist ein zentraler Aspekt jeder Übungsfirma. Es ist wichtig, dass die gleichen Datenschutzstandards eingehalten werden, wie in realen Unternehmen. Das bedeutet einen sorgfältigen Umgang mit persönlichen Daten, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gesammelt und verarbeitet werden.

Die Privatsphäre aller Beteiligten muss respektiert werden, und es soll sichergestellt sein, dass die Daten sicher und gemäß den gesetzlichen Vorschriften behandelt werden.

Checkliste für Übungsfirmen

  • Datenschutzbeauftragten ernennen: Diese Person ist verantworlich für die Kontrolle der Einhaltung der Regeln, die für den Datenschutz gelten.
  • Regeln aufstellen: Es müssen klare Regeln, wie Daten gesammelt, gespeichert, genützt und gelöschst werden, gelten. Diese Regeln müssen von allen Mitarbeiter/innen in der Übungsfirma befolgt werden.
  • Um Erlaubnis fragen: Bevor persönliche Daten verarbeitet werden, müssen die betroffenen Personen um Erlaubnis gefragt werden.
  • Rechte der Personen respektieren: Personen, deren Daten verarbeitet werden, haben bestimmte Rechte. Zum Beispiel das Recht, ihre Daten einzusehen, zu korrigieren und zu löschen.
  • Daten sicher aufbewahren: Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Daten sicher aufzubewahren.

Alle Mitarbeiter/innen in der Übungsfirma sollten über den Datenschutz Bescheid wissen!

Wie sind Verstöße gegen den Datenschutz gesetzlich geregelt

Bei Verstößen gegen Datenschutzverpflichtungen drohen Geldbußen von bis zu € 10 Mio (in sehr schweren Fällen: € 20 Mio) oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 2 % (in sehr schweren Fällen: 4 %) des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres.