Urheberrecht

Werden Fotos im Marketplace, ACT Webshop oder auf der Webseite/Social Media Account einer Übungsfirma veröffentlicht, müssen der Schutz von Urheber- und Persönlichkeitsrechten beachtet werden.

Was ist ein Urheber?

Eine Person, die etwas Neues geschaffen hat, beispielsweise ein Foto/Bild, Text oder auch ein Musikstück.

Urheberrecht

Wer ein Foto/Bild erschafft, dem gehört es auch. Niemand sonst darf es ohne Erlaubnis des Fotografen verwenden. Das bedeutet, dass auch für die Verwendung für Übungsfirmenzwecke eine Erlaubnis des Urhebers vorliegen muss. Der Urheber kann eventuell verlangen, dass er als Rechteinhaber anzugeben ist.

Deshalb dürfen Fotos von Produkten oder Dienstleistungen nur dann verwendet werden, wenn der Urheber/Rechteinhaber seine Erlaubnis gegeben hat.

Persönlichkeitsrecht – Recht am eigenen Bild

Niemand darf ein Bild von einer Person veröffentlichen, ohne dass die abgebildete Person zustimmt.

Das bedeutet, dass Fotos von Übungsfirmenmitarbeiter/innen nur dann verwendet werden dürfen, wenn diese auch mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Das gilt selbstverständlich auch für Gruppenbilder, wo einzelne Personen erkennbar sind.

Lizenzfreie Fotos

Es gibt viele Webseiten, die lizenzfreie Fotos anbieten. Da jede Website ihre eigenen Nutzungsbedingungen hat, ist es wichtig diese auch zu beachten. Einige Anbieter erlauben die Verwendung von Bildern ohne Einschränkungen, andere verlangen eine Quellenangabe oder stellen andere Anforderungen.

Wichtig: Lizenzfrei bedeutet nicht unbedingt kostenlos. Manchmal muss eine Lizenz gekauft werden, um das Foto verwenden zu dürfen.

KI-generierte Bilder

  • kein Urheberrecht für KI Bilder – rein von KI generierte Bilder sind nicht urheberrechtlich geschützt, da eine KI nicht als Urheber auftreten kann
  • freie Nutzung von KI Bildern – KI generierte Werke haben keinen Urheber, daher dürfen diese Bilder frei verwendet und beliebig bearbeitet werden

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Mag. Dr. Laura García