ACT Gewerbebehörde

Informationen

Alle Übungsfirmen, die im ACT Firmenbuch eingetragen sind und ein Gewerbe betreiben, müssen eine Gewerbeberechtigung beantragen. Nach der Eintragung ist es jederzeit möglich einen Gewerberegisterauszug für die eigene Übungsfirma auszudrucken.

Aufgaben der Gewerbebehörde

Die Gewerbebehörde hat verschiedene Aufgaben, die sich auf die Regulierung und Überwachung von Gewerbebetrieben konzentrieren.

Unterstützung zu
Gewerbebehörde.online

Bitte wählen Sie die Rechtsform Ihrer Übungsfirma aus – Sie werden zur entsprechenden Anleitung weitergeleitet

Prozess Gewerbeanmeldung bei der ACT Gewerbebehörde

1. Vorbereitung der Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Dokumente bereit haben.

2. Antragstellung: Reichen Sie den Antrag auf Gewerbebehörde.online bei der Gewerbebehörde ein.

3. Prüfung des Antrags: Die Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen.

4. Erhalt der Gewerbeberechtigung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihre Gewerbeberechtigung.

Kontakt

ACT Gewerbebehörde
Mag. Michaela Ermischer
c/o ACT Die Servicestelle österreichischer Übungsfirmen
A-1010 Wien, Seilerstätte 5/8
Telefon: +43 670 652 6360
E-Mail: michaela.ermischer@act.at