ACT Gewerbebehörde

Informationen

Alle Übungsfirmen, die im ACT Firmenbuch eingetragen sind und ein Gewerbe betreiben, müssen eine Gewerbeberechtigung beantragen. Nach der Eintragung ist es jederzeit möglich einen Gewerberegisterauszug für die eigene Übungsfirma auszudrucken.

Unterstützung zu
Gewerbebehörde.online

Bitte wählen Sie die Rechtsform Ihrer Übungsfirma aus – Sie werden zur entsprechenden Anleitung weitergeleitet

Kontakt

ACT Gewerbebehörde
Mag. Michaela Ermischer
c/o ACT Die Servicestelle österreichischer Übungsfirmen
A-1010 Wien, Seilerstätte 5/8
Telefon: +43 670 652 6360
E-Mail: michaela.ermischer@act.at