Mit den ACT Serviceleistungen wird der internationale Handel für Ihre Übungsfirma einfach und auch sicher.
Nutzen Sie die Vorteile der innergemeinschaftlichen Lieferung, um umsatzsteuerfrei innerhalb der EU zu verkaufen. Erweitern Sie Ihr Geschäft auch über die Grenzen Europas hinaus und entdecken Sie neue Märkte.
ACT unterstützt Sie mit praxisnahen Leitfäden, wichtigen Dokumenten und einem starken internationalen Netzwerk. So machen Sie Ihre Übungsfirma fit für den globalen Handel!

Einkauf im Ausland
Nutzen Sie die Möglichkeiten des internationalen Handels und beziehen Sie Waren aus dem Ausland.
ACT unterstützt Sie beim innergemeinschaftlichen Erwerb sowie beim Import aus Drittstaaten.
Erfahren Sie mehr über Zollbestimmungen und Steuerregelungen um Ihren Einkauf reibungslos abzuwickeln.
mehr erfahren
Einkäufe innerhalb der EU unterliegen der Erwerbsteuer. Es gilt das Bestimmungslandprinzip.
Die Erwerbsteuer ist auch speziell in der Umsatzsteuervoranmeldung auszuweisen.
Damit der innergemeinschaftliche Erwerb umsatzsteuerfrei ist, ist die Angabe der UID Nummer in der Rechnung nötig.
Eine Übersicht über den kompletten Einkaufsprozess von innergemeinschaftlichen Erwerben, unterstützt durch ACT, wird Sie überzeugen.


Wenn Ihre Übungsfirma Waren aus einem Land außerhalb der EU bezieht, unterliegt der Einkauf der Einfuhrumsatzsteuer.
Übungsfirmen führen die Einfuhrumsatzsteuer direkt in der Umsatzsteuervoranmeldung an.
Es gilt das Bestimmungslandprinzip.
Bei einem Import sind auch Zölle zu entrichten. Übungsfirmen erfahren alle nötigen Informationen beim ACT Zollamt.
Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittstaat wird für die Zollanmeldung eine EORI Nummer benötigt.
Der Einkaufsprozess für Importe, unterstützt durch ACT, bietet eine gute Unterstützung für alle erforderlichen Schritte an.
Verkauf ins Ausland
Erweitern Sie Ihren Kundenkreis und steigern Sie Ihren Umsatz durch den Verkauf ins Ausland.
Ob innergemeinschaftliche Lieferung oder Export in Drittstaaten – mit ACT erhalten Sie wertvolle Informationen zu Umsatzsteuerregelungen, Versanddokumenten und rechtlichen Anforderungen.
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Erfahren Sie unter welchen Voraussetzungen, Lieferungen zwischen Unternehmern in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten umsatzsteuerfrei sind.
Österreichische Unternehmen müssen, wenn sie innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmen im Binnenmarkt ausführen, eine Zusammenfassende Meldung (ZM) erstellen.
Beachten Sie auch, dass jedes Unternehmen, das in einem bestimmten Umfang, mit EU-Staaten handelt, eine Intrastat-Meldung abgeben muss.
Eine Übersicht über den kompletten Verkaufsprozess von innergemeinschaftlichen Lieferungen, unterstützt durch ACT, wird Sie überzeugen.


Sie finden auf der ACT Webseite auch Informationen zu den genauen Ausfuhrbestimmungen.
Beispielsweise wird eine Handelsrechung für die zollamtliche Abfertigung bei der Ausfuhr von Waren aus Österreich benötigt.
Das ACT Zollamt bietet grundlegende Informationen zum Thema modernes, grenzüberschreitendes Handeln an.
Als Exporteur benötigt Ihre Übungsfirma bei der Ausfuhr von Waren eine EORI Nummer.
Der Verkaufsprozess für Exporte, unterstützt durch ACT, bietet eine gute Unterstützung für alle erforderlichen Schritte an.
Wussten Sie, dass es einheitliche Regelungen, zu den wesentlichen Rechten und Pflichten von Käufer und Verkäufer, im internationalen Handel gibt? Mehr Erfahren zu dem Thema Incoterms 2020.

Informationen, wie Sie Ihre Auslandsgeschäfte durch eine ACT Exportgarantie gegen Zahlungsausfall absichern können, und welche Vorteile für Ihre Übungsfirma entstehen, finden Sie hier.











