Direktförderung Marketplace

Die ACT Wirtschaftskammer bietet Ihnen für die Erstellung eines Marktauftritts im internationalen Marketplace eine einmalige Direktförderung in Höhe von € 10.000,– an.

Förderungsbedingungen

  • Übungsfirma muss im Firmenbuch aktiviert sein
  • Übungsfirma muss ein ACT Bankkonto besitzen
  • Marktauftritt im Marketplace muss neu gestaltet werden
  • im Marketplace muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein Produkt bzw. eine Dienstleistung angeboten werden
  • Die verwendeten Bilder müssen urheberrechtskonform sind
  • Antrag für die Direktförderung muss komplett ausgefüllt werden

Die Überprüfung der Erfüllung der Förderungsbedingungen und die anschließende Genehmigung erfolgt durch ACT.

Bei Befürwortung Ihres Antrags erhalten Sie den Förderungsbetrag auf das von Ihnen angegebene ACT Bankkonto gutgeschrieben.

Zeitraum für die Antragstellung

Beachten Sie, dass ein gültiger Antrag nur zwischen 1. März 2024 und 30. Juni 2024 einmalig gestellt werden kann.