Informationen
Diese Bankgeschäfte erledigt die Bank, nachdem Sie den Antrag über das Bankprogramm erteilt haben. (E-Mails sollten nur mehr in Ausnahmefällen notwendig sein):
Diese Bankgeschäfte erledigt die Bank, nachdem Sie den Antrag über das Bankprogramm erteilt haben. (E-Mails sollten nur mehr in Ausnahmefällen notwendig sein):
Bareinzahlung
Barauszahlung
Ausstellen einer ACT Credit Card (ACC) (nur eine Karte pro Konto). Die Nummer der ACC-Kreditkarte, die über die ACT-Bank ausgestellt wird, beginnt mit A0T6. (0=Null)
Ausstellen einer PEN-Card (EUROPEN-Kreditkarte) (nur eine Karte pro Konto). Die Nummer der PEN-Card beginnt mit AT01. (0=Null)
Einräumung eines Überziehungsrahmens
Veranlagungsformen: Sparkonto und Festgeldkonto
Vormerken der Einzugsberechtigungen, wodurch Sie die Bank beauftragen, Abbuchungen, die Ihre inländischen Geschäftspartner vornehmen wollen (z.B. für Krankenkassenbeiträge, Geschäfts- oder Gerätemiete), zuzulassen. Es sind auch SEPA-Abbuchungsberechtigungen möglich, die Sie selbst einrichten können. Die Übungsfirmen können Abbuchungsberechtigungen im bankonline über Einzugsberechtigungen bearbeiten und selbst neu festlegen.
Alles ums Konto
Kontoeröffnung
Voraussetzung für die Eröffnung eines Kontos bei der ACT-Bank ist die Anmeldung beim Firmenbuch.
ACHTUNG: Ist eine Übungsfirma bereits im Firmenbuch eingetragen, müssen die Daten jeweils zu Beginn des Schuljahres um die Geschäftszeiten ergänzt und auch sonst auf den letzten Stand gebracht werden.
Über „Anträge“ können Sie Anträge auf Kontoeröffnungen, Bareinzahlung, Barauszahlungen, Nachforschungen oder allgemeine Fragen direkt über ein Onlineformular abwickeln.
Die ACT-Bank bestätigt die Kontoeröffnung per E-Mail und gibt die benötigten Zugangsdaten bekannt.
Kontoarten
ACT-Bank führt folgende Kontoarten:
Geschäftskonto: Dieses wird per Antrag eröffnet, sobald die Eintragung in das Firmenbuch erfolgt ist. Im Regelfall wird nur ein Geschäftskonto eröffnet. Personal- oder Mitarbeitersammelkonto: Das Personal- oder Mitarbeitersammelkonto wird selbst angelegt und kann auch beim Wechsel der ÜFA-MitarbeiterInnen ohne Änderung des Kontowortlauts weiter verwendet werden kann, solange die Übungsfirma besteht. Konten für einzelne Mitarbeiter können selbst eröffnet werden (max. 30 auf den Namen der Mitarbeiter lautend). Diese Konten können Sie jederzeit umbenennen oder saldieren (auf Null setzen) bzw. eine neue PIN erstellen, wenn das Konto an einen neuen Mitarbeiter übergeben wird.
Lieferantenkonto/Kundenkonto: Sie können ein neues Lieferanten- oder Kundenkonto anlegen oder ein bestehendes Konto auf Antrag hinzufügen lassen. Nach Freigabe des Antrags erhalten Sie die Zugangsdaten für das neue Konto per E-Mail bzw. sehen Sie auf der Kontoübersicht.
Trainerkonto: Das Trainerkonto wird grundsätzlich wie ein Lieferanten- oder Kundenkonto behandelt. Aus Sicherheitsgründen werden bei diesem Konto die Zugangsdaten in der Kontoübersicht nicht angezeigt.
Sparkonten: Ein Sparkonto kann jederzeit behoben bzw. erhöht werden. Überweisungen sind aber nur auf das eigene Geschäftskonto möglich. Verzinsung passt sich dem allgemeinem Zinsniveau an.
Festgeldkonten: Ein fixer Betrag wird für eine fixe Laufzeit (max 6 Monate) zu einem fixen Zinsatz angelegt. Während der Veranlagung kann das Guthaben nicht verwendet werden. Am Ende der vereinbarten Laufzeit wird der Betrag samt Zinsen dem Geschäftskonto wieder gutgeschrieben.
Kontoauszüge
Die ACT-Bank stellt die Kontoauszüge ausschließlich über Internet zur Verfügung.
Die Nummerierung der Kontoauszüge beginnt jedes Jahr wieder mit „1“.
Wird der Tagesauszug ‚0‘ (0 = Null) und das laufende Jahr eingegeben, erhalten Sie Auskunft über die Buchungen des laufenden Geschäftstages.
Diese Funktion ist hilfreich, wenn Sie bei der Eingabe eines Überweisungsauftrages abgelenkt worden und unsicher sind, ob Sie die Überweisung auch wirklich abgeschickt haben. Sie vermeiden so die Gefahr einer doppelten Durchführung. Der reguläre Tagesauszug wird um Mitternacht des jeweiligen Tages erstellt und ist am folgenden Tag unter der nächsten Nummer abrufbar.
Bankspesen
Für SEPA-Überweisungen: Euro 0,36 pro Buchung
Bei Auslandsüberweisungen: mind. Euro 9,44 pro Buchung
Kontoführung: Euro 10,–
ACC-Kreditkarte: Euro 50,–/pro Jahr
Händlergebühr: Euro 50,–/pro Jahr
Wie werden diese Spesen verrechnet?
Die ACT-Bank verrechnet die Kontoführungsspesen im Jahresabschluss.Die Spesen für die einzelnen Transaktionen im Zahlungsverkehr verrechnet sie hingegen für jede Buchung separat, damit den Übungsfirmen die Kosten des Zahlungsverkehrs bewusst werden und sie die günstigste Zahlungsweise suchen, beispielsweise die SEPA- (früher IBAN-) Auslandsüberweisung.
Ausständige Gutschriften
Es kommt immer wieder vor, dass eine zahlungspflichtige Übungsfirma behauptet, einen fälligen Rechnungsbetrag überwiesen zu haben, das Rechnungswesen der fordernden Übungsfirma kann aber keine entsprechende Gutschrift feststellen.
Die Erfahrung zeigt, dass fast immer falsche oder unvollständige Kontonummern oder Bankleitzahlen dazu führen, dass Überweisungsaufträge nicht erfolgreich ausgeführt werden können. In der Regel kommt es zur automatischen Retourbuchung. Es muss also nachgeforscht werden.
Für Nachforschungen gilt:
Nur die Auftraggeberin/der Auftraggeber kann zur Aufklärung beitragen.
Dazu muss die kontoführende Bank, bei der der überwiesene Betrag abgebucht worden ist, um Nachforschungen ersucht werden. Nur so kann der tatsächliche Buchungsweg nachverfolgt werden. Die nachforschende Bank braucht dazu Kontonummer des belasteten Kontos sowie Betrag, Datum und Valuta der Belastung.
Wenn also ein Unternehmen, das Sie gemahnt haben, weil Sie den längst fälligen Eingang einer Zahlung vermissen, erklärt, Zahlung geleistet zu haben, kann Ihre eigene Bank nichts zur Aufklärung beitragen, weil ihr jeder Anhaltspunkt fehlt. Nur die Bank des/der Auftraggeber/in kann ausgehend von dessen/deren Buchungsdaten den Weg der Überweisung verfolgen und feststellen, wo der Fehler liegt.
Vom Zahlungspflichtigen vorgelegte Unterlagen zur Überweisung wie Kontoauszüge, Ausdrucke des Überweisungsauftrags usw. sind kein Beweis dafür, dass das Clearing bis zur Empfängerbank bzw. zum Empfängerkonto durchgeführt wurde.
Das gilt für inländische wie auch für ausländische Banken.
Doppelbuchungen und Fehlüberweisungen
Belastungen aus Überweisungen werden im Online Banking immer nur durch den/die Kontoinhaber/in selbst ausgelöst, wenn der Auftrag in der Überweisungsmaske durch den Befehl „Transaktion“ zur Durchführung freigegeben wird.
In Zeiten intensiver Nutzung des ACT-Banksystems kann es zu Verzögerungen bei der Rückmeldung „++ Die Buchung wurde durchgeführt ++“ kommen. Wird diese Rückmeldung nicht abgewartet, sondern ohne weitere Überprüfung noch einmal auf „Transaktion“ gedrückt, kommt es zu einer zweiten Durchführung.
Wenn Sie bei der Eingabe eines Überweisungsauftrages abgelenkt worden sind und unsicher sind, ob Sie die Überweisung tatsächlich abgeschickt haben, können Sie den Tagesauszug ‚0‘ (0 = Null) des laufenden Jahres abrufen und erhalten Auskunft über alle Buchungen auf Ihrem Konto, die am laufenden Geschäftstag bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt sind. Diese Funktion ist hilfreich. Sie vermeiden so die Gefahr einer doppelten Durchführung.
Bei einer doppelten Durchführung eines Überweisungsauftrages oder einer anders ausgelösten Fehlüberweisung, müssen Kontoinhaber/innen des Kontos, die den Fehler ausgelöst haben, selbst für die Korrektur sorgen.
Banken dürfen Fehlbuchungen nur korrigieren (stornieren), wenn sie selbst für den Fehler verantwortlich sind und das natürlich nur im eigenen Kontenbereich.
Haben aber KundInnen durch einen Irrtum eine Einzahlung oder Überweisung auf ein fremdes Konto getätigt oder eine Überweisung zwar grundsätzlich korrekt, aber doppelt durchgeführt, darf die Bank auch dann keine Korrekturbuchung vornehmen, wenn das Konto des Empfängers/der Empfängerin des Geldes bei ihr geführt wird. Umso mehr ist eine Korrekturbuchung natürlich undenkbar und technisch unmöglich, wenn der Betrag an eine andere Bank weitergeleitet worden ist.
Die ACT-Bank muss in solchen Fällen die AuftraggeberInnen bitten, mit EmpfängerInnen des Betrages Kontakt aufzunehmen, damit eine Rücküberweisung veranlasst wird.
Dieses Vorgehen der ACT-Bank soll bewusst machen, wie Banken im Echtgeschäft vorgehen müssen und bietet eine Chance, auch auf diesem Gebiet in der Übungsfirma realitätsnahe zu arbeiten.
Gutschriften mit dem Vermerk refused
Es kommt immer wieder vor, dass im Kontoauszug Gutschriften mit dem Vermerk „refused“ oder mit einem ähnlichen Hinweis aufscheinen.
Es handelt sich dabei um Beträge, welche die Bank, an die überwiesen worden ist, zurückschickt. Sie konnten nicht verarbeiten werden, weil die Kontonummer bei ihr nicht existiert.
In einem solchen Fall kann die zu dieser Rückbuchung gehörende Sollbuchung über bank.online in der Funktion „Buchungen“ gesucht werden. Dazu ist der Betrag der Buchung und der vermutete Zeitraum der Durchführung in die Maske einzugeben.
Kreditkarten
Beim Kreditkartengeschäft gibt es zwei Partner, nämlich
Unternehmen, die die ACC-Kreditkarte als Zahlungsmittel akzeptieren und deren KundInnen, die mit ACC-Kreditkarte zahlen. KundInnen, die mit ACC-Kreditkarte zahlen wollen, erhalten die Kreditkarte über Ihre Bank, die die Bonität zu prüfen hat.
Spesen:
Die Kreditkartengesellschaft ACC schreibt dem Händler den Rechnungsbetrag abzüglich 0,3 % Spesen vom Umsatz + 20 % USt gut. Der Rechnungsbetrag und die Spesen werden im Buchungstext des Kontoauszugs separat angeführt.
ACC-Kreditkarten werden von den ACC-Vertragsbanken – in Österreich sind das ACT-Bank und Business-Bank, ausgestellt.
Jedem Konto bei der ACT-Bank wird ohne besonderen Auftrag eine Kreditkarte zugeordnet. Sie kann bei Bedarf ohne weitere Vorbereitung eingesetzt werden. Die Nummer der Kreditkarte wird in ‚bank.online‘ auf der Seite ‚Kontoübersicht‘ angezeigt. Diese Seite ist die erste, die sich nach der erfolgreichen Anmeldung bei ‚bank.online‘ öffnet. Die Kreditkartennummer hat 16 Stellen ohne Leerzeichen. Das Zeichen „0“ ist Null. Die ACC-Kreditkarten haben eine Laufzeit von vier Jahren ab Ausstellung. Sie werden automatisch verlängert, solange die Kontoverbindung mit der Vertragsbank besteht. Die ACT Bank teilt die Kreditkartenummer zu. Die Karte wird nicht körperlich ausgefolgt, kann jedoch ausgedruckt werden. Die Kreditkartennummer ist gesichert abzulegen. Mit der Ausgabe von Kreditkarten ist eine Einzugsermächtigung zugunsten ACC verbunden. Die Abbuchung der mit der Kreditkarte gezahlten Beträge erfolgt automatisch. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich, 14-tägig, monatlich oder auch täglich und kann vom Kontoinhaber selbstständig einstellt werden.
Gegen ungerechtfertigte Abbuchungen kann Einspruch erhoben werden. Der Betrag wird dann sofort wieder dem Konto des Karteninhabers gutgeschrieben.
Dem Händler werden für die Dienstleistung, die ACC erbringt, Spesen in Höhe von 0,3 % vom Umsatz + 20 % USt des Rechnungsbetrages verrechnet. Die Gutschrift des Rechnungsbetrages erfolgt abzüglich dieser Spesen, die im Buchungstext ausgewiesen werden.
Pen-Card (EUROPEN Credit-Card)
Die Pen-Card (EUROPEN Credit Card) – ist ein Kreditkartensystem, das von EUROPEN verwaltet wird. Die ACT BANK fungiert nur, wie in der Praxis üblich, als Vermittler. Voraussetzung für die Teilnahme ist daher ein Konto bei der ACT BANK.
Mit dieser Kreditkarte haben österreichische Übungsfirmen die Möglichkeit auch EUROPEN Credit Cards ausländischer Übungsfirmen zu akzeptieren bzw. selbst die Pen-Card als Zahlungsmittel einzusetzen. Grundsätzlich kann man als Händler (bei der EUROPEN-Credit Card Akzeptanzstelle genannt) aber auch als Kreditkarteninhaber am System teilhaben.
Ihre Pen-Card bzw. den Händlervertrag können Sie direkt bei der ACT Bank beantragen. Verwenden Sie dazu unser Antragssystem und wählen Sie den Antrag „PEN Kreditkarte/Händler. Nach Überprüfung Ihrer Daten, wird die Karte und der Händlervertrag freigeschaltet. Alle Kontoauszüge können Sie ebenfalls über die ACT Bank abrufen. Die Belastung der Konten und Überweisung von Gutschriften erfolgen wie bei der ACT Credit Card (ACC) über Ihr Geschäftskonto.
Weiterführende Informationen
Kontakt
ACT Bank
Mag. Gerald Solic
c/o ACT Die Servicestelle österreichischer Übungsfirmen
A-1010 Wien, Seilerstätte 5/8
Telefon: +43 670 652 6360
E-Mail: gerald.solic@act.at