Going international – Verkauf im Ausland

Erfahren Sie unter welchen Voraussetzungen, Lieferungen zwischen Unternehmern in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten umsatzsteuerfrei sind.

Österreichische Unternehmen müssen, wenn sie innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmen im Binnenmarkt ausführen, eine Zusammenfassende Meldung (ZM) erstellen.

Beachten Sie auch, dass jedes Unternehmen, das in einem bestimmten Umfang, mit EU-Staaten handelt, eine Intrastat-Meldung abgeben muss.

Eine Übersicht über den kompletten Verkaufsprozess von innergemeinschaftlichen Lieferungen, unterstützt durch ACT, wird Sie überzeugen.

Sie finden auf der ACT Webseite auch Informationen zu den genauen Ausfuhrbestimmungen.

Beispielsweise wird eine Handelsrechung für die zollamtliche Abfertigung bei der Ausfuhr von Waren aus Österreich benötigt.

Das ACT Zollamt bietet grundlegende Informationen zum Thema modernes, grenzüberschreitendes Handeln an.

Als Exporteur benötigt Ihre Übungsfirma bei der Ausfuhr von Waren eine EORI Nummer.

Der Verkaufsprozess für Exporte, unterstützt durch ACT, bietet eine gute Unterstützung für alle erforderlichen Schritte an.

Wussten Sie, dass es einheitliche Regelungen, zu den wesentlichen Rechten und Pflichten von Käufer und Verkäufer, im internationalen Handel gibt? Mehr Erfahren zu dem Thema Incoterms 2020.

Informationen, wie Sie Ihre Auslandsgeschäfte durch eine ACT Exportgarantie gegen Zahlungsausfall absichern können, und welche Vorteile für Ihre Übungsfirma entstehen, finden Sie hier.