Forderungsabsicherung

Forderungsabsicherung im Inland

Wenn ein Kunde im Inland nicht zahlt, können Sie in mehreren Schritten vorgehen.

– zunächst sollte eine schriftliche Mahnung an den Kunden gesendet werden, um ihn an die ausstehende Zahlung zu erinnern. Vorschläge für die Organisation Ihres Forderungsmanagements und Vorlagen für Mahnschreiben finden Sie hier.

– wenn Ihre Mahnung erfolgslos bleibt, kann eine Mahnklage beim ACT Gericht eingebracht werden.

– als Folge der Mahnklage ergeht ein Zahlungsbefehl an die beklagte Übungsfirma. Erfolgt keine Zahlung innerhalb von vier Wochen, kann eine Forderungsexekution beantragt werden.

Forderungsabsicherung im Ausland

Im Falle von Warenverkäufen innerhalb der EU oder in Drittstaaten ist es ratsam, vor der Lieferung der Ware die ACT Exportgarantie zu beantragen. Diese Maßnahme schützt vor möglichen Zahlungsausfällen.

– Der Antrag auf eine Exportgarantie muss vor Lieferung der Ware gestellt werden. Diese Garantie bietet Schutz im Falle eines Zahlungsausfalls des ausländischen Kunden. Die Deckungssumme beträgt bis zu 95 %.

– Sollte es zu Zahlungsverzug kommen, muss der Haftungsfall innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden. Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise bereitzustellen, um die Ansprüche durchzusetzen.